Aussagen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Wetterdienst, vertreten durch dessen Präsidenten, Wolfgang Kusch, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schaaf vor dem Landgericht Bonn

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1. Mit Bezug auf die im VASClimO-Projekt zu bearbeiteten Daten:

Im Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010:

Seite 7: „Die Niederschlagsdatensätze von CRU, GHCN und FAO, welche in die Niederschlagsanalysen des WZN eingebunden werden sollten, erwiesen sich als wesentlich problematischer als erwartet.”

Seite 8: „So war auch der für die Bearbeitung der drei globalen Datensätze CRU, FAO und GHCN angefallene Aufwand vorab nicht in vollem Umfang absehbar. Die drei Datensätze waren schließlich wesentlich problematischer als erwartet.”

Seite 9: „Allerdings war die Qualität der drei globalen Datensätze, insbesondere hinsichtlich der Stationskenndaten, vor Projektbeginn nicht bekannt. Sie erwies sich als sehr problematisch, weshalb sich in der Bearbeitung ein gegenüber der ursprünglichen Schätzung deutlich höherer Zeitbedarf ergab.”

Seite 10: „Die drei globalen Datensätze enthielten sehr unterschiedlich formulierte und in vielen Fällen fehlerhafte Stationskenndaten, so dass die Anzahl der zu klärenden Fälle sehr groß war“

Seite 13: „Richtig ist, dass die Aufbereitung der Daten im Vorfeld wegen der erheblichen Fehler in den Stationskenndaten einen relative hohen Aufwand verursachte.”

Wahr ist:

In den ersten 4 Monaten des 5 Jahre umfassenden und mit 2 promovierten Wissenschaftlern besetzten Projekts wurden sowohl die Temperaturdaten als auch die Niederschlagsdaten von GHCN und FAO von den Projektwissenschaftlern mit der Datenbank des WZN eindeutig abgestimmt. Dabei wurde sehr exakt nach den Vorgaben des WZN vorgegangen. Da von den Projektwissenschaftlern gravierende Lücken in der Strategie des WZN erkannt wurden, wurden zusätzlich weitere qualitätssichernde Tests durchgeführt. Über diese Tätigkeiten und die daraus folgenden Ergebnisse wurde allen Projektbeteiligten berichtet. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der unklaren Fälle, die vom DWD als „sehr groß“ (s.o.) bezeichnet wird, beim FAO Datensatz bezüglich des Niederschlags 22.1% und bei der Temperatur 9.6% der Stationen betraf. Nur diese mussten überhaupt und nicht zwingend manuell bearbeitet werden.

Die Niederschlagsdaten der CRU wurden zum überwiegenden Anteil schon vor Projektbeginn von Udo Schneider in die Datenbank des DWD geladen. Darüber liegt kein Bericht vor, jedoch kann dies von mehreren Personen, nicht zuletzt Udo Schneider selbst, bezeugt werden.

Bei mir erwecken die Aussagen des DWD den Eindruck, er wolle aussagen, dass im VASClimO-Projekt eines statt der vorgesehenen acht Produkte erstellt wurde, weil der mit der Aufarbeitung der 3 großen Basisdatensätze verbundene Aufwand sehr hoch und zeitkonsumierend war. Wie bereits dargestellt, war dies nicht der Fall. Die wahren Gründe liegen den Entscheidungsträgern seit Jahren vor.

 

2. Mit Bezug auf das Laden in die Datenbank des WZN:

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 10: „Den Projektangestellten wurden verschiedene mögliche Vorgehensweisen vorgeschlagen, die Verwendung des Lademoduls und auch das direkte Laden mittels SQL-Scripts unter der Vorraussetzung, dass Stationskenndaten im Vorfeld angeglichen wurden. Beide Projektmitarbeiter haben im Dezember 2001 an einem SQL-Kurs teilgenommen.“

Seite 11: „Auch diese Aussage ist falsch. Das Lademodul war keine ‚black box‘. Der Beklagte gibt selbst an: ‚Das WZN hat den Projektwissenschaftlern ein Flussdiagram ausgehändigt, das die Prüfstrategie des WZN veranschaulicht.‘“

Seite 20: „ Das Lademodul ist nicht fehleranfällig.“ Und „Den Projektmitarbeitern wurde anheim gestellt, mit eigenen Ladeprozeduren die Daten direkt zu laden.“

Wahr ist:

Der Teilprojektleiter, Dr. Bruno Rudolf hat durchweg darauf bestanden, dass die Daten mit dem Lademodul des WZN geladen werden.

Die Projektwissenschaftler mussten Monate warten, bis das Lademodul betriebsfertig war.

Die Projektwissenschaftler haben sehr rasch festgestellt, dass das Lademodul des WZN

a)     bei weitem nicht die vorher angekündigten Eigenschaften aufwies,

b)     das Laden von Zeitreihen (und nur um diese ging es) nur unter schier unerträglichem Mehraufwand gestattete,

c)      sehr unhandlich und fehleranfällig in der Bedienung war und

d)     nicht sinnvoll von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden konnte.

Beide Projektwissenschaftler haben den Teilprojektleiter Dr. Bruno Rudolf über Jahre immer wieder darauf hingewiesen, dass durch das Laden mit dem Lademodul die Qualität der Daten (insbesondere derer, die bereits eindeutig zugeordnet waren) nicht unbedingt verbessert wurde und das Ergebnis daher in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand stand. Dr. Bruno Rudolf hat jedoch immer wieder darauf bestanden, dass die Projektwissenschaftler ausschließlich mit dem Lademodul Daten in die Datenbank des WZN laden. Auch der von dem Kollegen Dr. Christoph Beck vorgetragene Fall, dass eine Station bei der alle Kenngrößen exakt mit genau einer Station innerhalb der Datenbank übereinstimmen, das Lademodul aber nur zuließ, die Station entweder fälschlich als neue Station anzulegen, oder einer falschen Datenbankstation zuzuordnen, hat ihn nicht dazu veranlasst, uns zu erlauben, mittels einem SQL-Script (und solche waren im DWD vorhanden) Daten schnell und zuverlässig in die Datenbank zu integrieren. Erst im Frühjahr 2004 (nach 2.5 Projektjahren) und nachdem ich mich geweigert hatte, weiter Daten mit dem Lademodul in die Datenbank zu integrieren, hat er erlaubt auch andere Wege einzuschlagen.

Die Eigenschaften des Lademoduls mussten mühsam durch Versuch und Irrtum erforscht werden. Von den Stationen, die entsprechend dem ausgehändigten Flussdiagramm eindeutig zugeordnet waren, konnte fast keine ohne manuelle Nacharbeit geladen werden.

 

3. Mir werden vom DWD Aussagen unterstellt, die ich nicht getroffen habe.

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 2: „Außerdem enthält die Äußerung die Behauptung, der verantwortliche Mitarbeiter der Klägerin habe den Vorwurf eingeräumt und habe den Versuch unternommen, durch einen Mitarbeiter den Beklagten einzuschüchtern. Die Inhalte dieser Behauptungen sind ehrverletzend und erfüllen die Tatbestände §§­ 185 ff. StGB.“

Wahr ist:

Ich habe niemals behauptet, dass ein Mitarbeiter des DWD den Versuch unternommen hätte, mich durch einen Mitarbeiter des DWD einzuschüchtern.

 

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD weiter:

Seite 2: „Der mittels Klageantrag 1.b) angegriffenen Äußerung liegt die Behauptung des Beklagten zugrunde, die Klägerin sei inkompetent, jedenfalls soweit ein Analyseverfahren verwendet worden sei. Das dies den Tatsachen entspreche, sei aus einer Veröffentlichung der Klägerin abzuleiten. Auch der Inhalt dieser Behauptungen sind ehrverletzend und erfüllen die Tatbestände §§­ 185 ff. StGB“

Wahr ist:

Ich habe sowohl der Klägerin, das ist die Bundesrepublik Deutschland, als auch dem DWD niemals Inkompetenz vorgeworfen. Ich stelle jedoch ausdrücklich klar, dass Dr. Rudolf und andere Angehörige des WZN das einzige im WZN verwendete Interpolationsverfahren in einer Veröffentlichung grundlegend falsch beschrieben haben.

 

Seite 12: “Die Behauptung trifft nicht zu. Im Hause der Klägerin, wie auch im WZN werden Landeskennungen nach ISO-3166 verwendet“

Wahr ist:

Ich habe dem DWD und dem WZN nicht unterstellt, nicht internationale Standards zu verwenden. Ich habe aber klargestellt, dass sich das WZN zu dem Zeitpunkt, zu dem ich Daten in die Datenbank laden sollte, nicht an den internationalen Standard gehalten hat und mir dies nicht mitgeteilt wurde. Erst beim Versuch, Daten in die Datenbank des WZN zu laden, ist mir das aufgefallen. Dadurch wurde ein nicht unerheblicher aber unnötiger Mehraufwand erzeugt. Ich habe die entsprechenden nicht-standardisierten Ländercodes selbst herausgesucht. Meine Vorschläge diese zu ändern und somit den internationalen Standard zu erfüllen wurden angenommen. Mein Bericht gibt darüber Auskunft.

 

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD zudem:

Seite 15: „Er hat die für 30.000 Stationen vorliegenden Langzeitmittelwerte des WZN trotz diesen Wissens nicht genutzt. Auf die Frage nach einer Begründung gab der Beklagte an, den WZN-Daten nicht zu trauen“

Wahr ist:

Ich habe sowohl Dr. Bruno Rudolf als auch Udo Schneider mehrfach um die Langzeitmittelwerte des WZN gebeten. Beide haben mir nicht mitgeteilt, dass diese bereits in die Datenbank integriert sind. Udo Schneider hat auf meine diesbezüglichen Anfragen mehrfach ausweichend geantwortet und darauf hingewiesen, dass man noch nicht eindeutig geklärt habe, wie man Langzeitmittelwerte generieren sollte. Da die Zeit drängte, habe ich die FAO-Langzeitmittel verwendet, obwohl ich wusste, dass diese zum Teil Mittel über sehr kurze und unterschiedliche Zeiträume darstellen. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass das WZN bereits Langzeitmittel in der Datenbank hat, hätte ich dort nach diesen gesucht. Jedoch wäre auch dann nicht sicher gewesen, dass ich die Daten auch tatsächlich aus eigener Kraft gefunden hätte. Ich wurde selbst von Udo Schneider aufgefordert, Temperaturdaten in ein Niederschlagsmessnetz zu laden. Daraus folgt, dass man an Namen von Datensätzen innerhalb des WZN nicht zwangsläufig auf deren Inhalt schließen kann. Im September 2005 habe ich durch Zufall erfahren, dass im WZN bereits Langzeitmittel in die Datenbank integriert waren. Ich habe in der darauf folgenden Referatsbesprechung schriftlich (Email an alle WZN Mitarbeiter mit Anhang) darum gebeten, darüber informiert zu werden, wo diese Daten in der Datenbank zu finden sind, damit ich sie verwenden kann. Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Ich habe niemals geäußert, dass ich den WZN-Daten nicht trauen würde.

 

Weiter schreibt der DWD im oben angegebenen Schriftsatz:

Seite 16: „Das von dem Beklagten erzeugte und für sich reklamierte Endprodukt VASClimO-Datensatz ist ein Analyseergebnis, eine Auswertung auf der Grundlage der entwickelten Datenbasis.“

Wahr ist:

Ich habe den VASClimO-Datensatz auf der Grundlage von ca. 5000 Stationszeitreihen gebildet, die im WZN aufbereitet, qualitätskontrolliert, und bereitgestellt wurden. Ich habe den Datensatz in einer persönlichen und eigenverantwortlichen Initiative mit privaten Mitteln und unter Zuhilfenahme von Daten außerhalb des WZNs (über 28000 ungeprüfte Langzeitmittelwerte) und ohne Zustimmung von Dr. Bruno Rudolf auf meinen privaten Computern erstellt. Ich habe diesen Datensatz dem WZN zur Verfügung gestellt. Er wurde jedoch von Bruno Rudolf erst als WZN-Produkt akzeptiert, nachdem ich seiner Anweisung, mehrfach räumliche Inhomogenitäten in den Datensatz einzubringen, Folge geleistet habe. Ich habe diesen Datensatz niemals für mich reklamiert. Bruno Rudolf hat mir jedoch mehrfach zugesagt, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass mir trotz meiner wiederholt vorgetragenen Bitten im Projekt nicht die notwendigen Mittel zur Erstellung eines Datensatzes zur Verfügung gestellt wurden.

 

4. Mit Bezug auf die technischen Möglichkeiten, die ich im WZN hatte

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 14: „Zum Projektbeginn standen den Projektmitarbeitern Arbeitsplatz-PC mit Anbindung an den Großrechner des DWD in gleichem Umfang zur Verfügung. Eine einheitliche Ausstattung ist bei einer großen Einrichtung wie dem DWD aus Kosten- und Wartungsgründen notwendig. Die Geräte wurden im Rollout 1999/2000 beschafft und installiert. Zur Entwicklung und Anwendung von Rechenprogrammen standen aber Fortran-Compiler auf den Großrechnern zur Verfügung, ebenso auf einem der beiden Projekt-PC. Auch die Interpolationssoftware des WZN stand zur Berechnung von Rasterdaten auf den Großrechnern zur Verfügung. Zur Visualisierung der Ergebnisse stand die Visualisierungssoftware Surfer zur Verfügung. Die kostenlose Visualisierungssoftware GRADS konnte ebenfalls auf dem Großrechner genutzt werden. Darüber hinaus wurden auf Betreiben des Teilprojektleiters Dr. Bruno Rudolf für die Projektmitarbeiter vom DWD neue, stärkere PC beschafft und Mitte 2002 zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis hätten die Projektaufgaben erfüllt werden können.“

Und auffällig ähnlich:

Seite 18: „Auch der Vortrag des Beklagten zur IT-Ausstattung ist in wesentlichen Punkten unzutreffend. Zum Projektbeginn standen den Projektmitarbeitern Arbeitsplatz-PC mit Anbindung an den Großrechner des DWD in gleichem Umfang zur Verfügung. Eine einheitliche Ausstattung ist bei einer großen Einrichtung wie dem DWD aus Kosten- und Wartungsgründen notwendig. Die Geräte wurden im Rollout 1999/2000 einheitlich für den Wetterdienst beschafft und installiert. Darüber hinaus wurden auf Betreiben des Teilprojektleiters Dr. Bruno Rudolf für die Projektmitarbeiter vom DWD neue, stärkere PC beschafft und Mitte 2002 zur Verfügung gestellt. Zur Entwicklung und Anwendung von Rechenprogrammen standen aber Fortran-Compiler auf den Großrechnern zur Verfügung, ebenso auf einem der beiden Projekt-PC. Auch die Interpolationssoftware des WZN stand zur Berechnung von Rasterdaten auf den Großrechnern zur Verfügung. Zur Visualisierung der Ergebnisse stand die Visualisierungssoftware Surfer zur Verfügung. Die kostenlose Visualisierungssoftware GRADS konnte ebenfalls auf dem Großrechner genutzt werden. Auf dieser Basis hätten die Projektaufgaben erfüllt werden können.“

Seite 16: „Mit gutem Willen hätte die Klimatologie auch mit Fortran auf dem Großrechner gerechnet und mit GrADS visualisiert werden können, wenn auch weniger komfortabel.“

Wahr ist:

Zu Beginn des Projektes standen den Projektwissenschaftlern keine PC aus dem 1999/2000 Rollout zur Verfügung. Es wurden zunächst ältere PC verwendet (so hatte ich den PC, den vorher Dr. Jörg Rapp verwendet hat). Erst Mitte 2002 (ca. 9 Monate nach Projektbeginn) waren die zu Beginn des Projektes beantragten PC endlich verfügbar.

Sowohl der alte als auch der neue PC hätten völlig dafür ausgereicht, die Projektziele zu erreichen. Jedoch wurde meine Bitte, eine Visualisierungssoftware für Felder (kostenloses R oder GrADS) und irgendeine Programmiersprache (bestenfalls kostenloses Fortran) auf dem Rechner zur Verfügung gestellt zu bekommen oder selbst installieren zu dürfen, vom Teilprojektleiter Dr. Bruno Rudolf kategorisch abgelehnt. Damit war mein Arbeitsplatz-PC für Projektarbeit unbrauchbar. Soweit ich informiert bin, stand auch auf dem anderen Projekt-PC keine Programmiersprache zur Verfügung. Fortran wurde dort erst Jahre später und ohne Bruno Rudolfs Einwilligung installiert.

Auf den Großrechnern des DWD wurden mir 100Mb Speicherplatz zugewiesen, was, soweit ich informiert wurde, das Minimum ist, das einem neuen Account zugeordnet wird. Es war völlig undenkbar, damit irgendwelche Arbeiten durchführen zu können. Ich hatte alleine eine 500Mb umfassende Datendatei von der FAO in das Projekt mitgebracht. Deshalb habe ich Dr. Bruno Rudolf mehrfach darum gebeten, mir mehr Speicherplatz zuweisen zu lassen. Nachdem mehrere Bitten erfolglos waren, habe ich selbst bei IT angerufen, bei einem Herrn Schinzel, der mir umgehend und sehr freundlich 1Gb Plattenplatz zur Verfügung gestellt hat. Damit konnte ich zwar die Daten zum Laden in die Datenbank umformatieren und die Metadatenkontrolle in Fortran programmieren, nicht aber ein Produkt wie das VASClimO-Produkt erstellen. Dazu habe ich bei Speicherung der Zwischenergebnisse in einem komprimierten Bit-Format bereits 13 Gb benötigt. Auf dem PC war genug Platz zum arbeiten, aber eine kostenlose Programmiersprache wurde mir verweigert. Auf der Großrechenanlage waren die nötigen Programme, aber mir wurde nicht genügend Speicherplatz zugewiesen. 1Gb Speicherplatz hat zu diesem Zeitpunkt bei Saturn Hansa 50 Cent gekostet. Das Teilprojekt hat über €500.000 gekostet. Mein Kollege Dr. Christoph Beck hatte (auch über den kurzen Dienstweg per Anruf) 500Mb Speicherplatz erhalten. Auch er ist über weite Teile des Projektverlaufs auf DWD-fremde Rechner ausgewichen. In einem benachbarten Referat der gleichen Abteilung durften Projektangestellte zur gleichen Zeit sogar Linux installieren und hatten selbstverständlich ausreichend Speicherplatz zur Verfügung.

Implizit unterstellt mir die Aussage auf Seite 16, dass ich nicht genug „guten Willen“ aufgebracht habe. Ich weise das entschieden zurück. Nur zu gerne hätte ich mit Fortran auf dem Großrechner gerechnet, so wie ich es vor meiner Tätigkeit und nach meiner Tätigkeit im WZN zu tun pflegte und während meiner Tätigkeit im WZN bis an die gesetzten Grenzen getan habe.

Mir ist unter anderem wegen der hier genannten Punkte unklar, wie der DWD zu der Aussage kommt: „Dr. Rudolf hat während der gesamten Projektlaufzeit beide Projektangestellten im Rahmen aller Möglichkeiten unterstützt.“ (Seite 17 des oben genannten Schriftsatzes).

 

5. Mit Bezug auf die Verwendung meines privaten Notebooks

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 15: „Der Beklagte hat sein bereits vorhandenes privateigenes Notebook und die darauf installierte Programmiersprache Visual Basic sowie bereits früher von ihm entwickelte Anwendungen aus freien Stücken verwendet.“

Seite 15: „Nachdem das private Notebook des Beklagten defekt war, wurde ihm aus Projektmitteln der Universität Frankfurt ein Notebook der Universität zur Verfügung gestellt (Prof. Schönwiese).“

Seite 16: „Eine Ersatzbeschaffung für das Notebook durch die Klägerin war schon haushaltsrechtlich nicht möglich. Dafür standen keine Projektmittel zur Verfügung. Zudem hätte die Infrastruktur der Klägerin genutzt werden können. Dies wurde dem Beklagten in sachlicher Form erläutert. Nachdem das private Notebook des Beklagten defekt war, wurde ihm aus Projektmitteln der Universität Frankfurt ein Notebook zur Verfügung gestellt.“

Wahr ist:

Ich habe meinem Vorgesetzten, Dr. Bruno Rudolf, nach 2.5 Jahren Projektlaufzeit mitgeteilt, dass ich, wenn er mir nicht die minimal notwendigen technischen Möglichkeiten zur Erstellung mindestens eines der 8 zu erstellenden Produkte zur Verfügung stellt, mein privates Notebook verwenden muss, um an den Projektzielen zu arbeiten. Gleichzeitig habe ich mich geweigert, seiner Anweisung, weiter mit dem Lademodul des WZN Daten in die Datenbank des WZN zu laden, Folge zu leisten. Was die Verwendung von bereits früher entwickelten Anwendungen betrifft, handelt es sich dabei um typische wiederverwendbare Programmbausteine, wie Eingabe- und Ausgaberoutinen. Die Interpolation der Daten habe ich jedoch neu entwickelt und programmiert. Die Erstellung des Datensatzes in Fortran wäre weniger aufwendig gewesen, weil es für Fortran umfangreiche mathematische Bibliotheken von Dienstprogrammen gibt, die so in VB nicht zur Verfügung standen. Daher ist klar zu sagen: Ich habe in VB auf meinem privaten Notebook programmiert, weil mir im WZN keine Möglichkeit gegeben wurde, die notwendigen Programme zu erstellen und die Daten zu verarbeiten. Insofern habe ich mein privates Notebook aus freien Stücken verwendet. Mir wurde kein Notebook zur Verfügung gestellt, auch nicht nachdem mein privates Notebook defekt war und auch nicht von der Universität Frankfurt (Prof. Schönwiese). Ich erinnere mich nicht daran, Prof. Schönwiese über diesen Vorfall überhaupt informiert zu haben. Mir wurde nicht in sachlicher Form erläutert, dass mir die Klägerin kein Ersatznotebook besorgen kann. Dem entgegen hat Dr. Bruno Rudolf auf meine diesbezügliche Anfrage lapidar geantwortet: “Warum sollte ich?“

Daraufhin habe ich mit privaten Mitteln ein neues Notebook gekauft.

 

6. Mit Bezug auf die nachträgliche Verwendung von 3.300 deutschen und 1.000 französischen Stationen

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite15: „Die Notwendigkeit der Einbindung der neuen französischen Daten (1.000 Stationen) und deutschen Daten (3.300 Stationen) war sachlich begründet. Eine räumlich höher aufgelöste Klimatologie für Europa (gemäss Projektplan) mit einer Lücke über Deutschland und Frankreich war nicht akzeptabel. Dem Beklagten wurde anheim gestellt, ausreichende Teildatensätze, z.B. nur 500 Stationen zu verwenden, wenn dies Zeit gespart hätte.“

Und auffällig ähnlich auf Seite 18:

„Die Notwendigkeit der Einbindung der neuen französischen Daten (1.000 Stationen) und deutschen Daten (3.300 Stationen) war sachlich begründet. Eine räumlich höher aufgelöste Klimatologie für Europa (gemäss Projektplan) mit einer Lücke über Deutschland und Frankreich war nicht akzeptabel. Dem Beklagten wurde anheim gestellt, ausreichende Teildatensätze, z.B. nur 500 Stationen zu verwenden, wenn dies Zeit gespart hätte.“

Wahr ist:

Der einzige Datensatz, den ich auf Basis der Daten des WZN erstellt und dem WZN angeboten habe, ist ein globaler Datensatz - eine räumlich höher aufgelöste Klimatologie für Europa gibt es nicht. Dieser Datensatz basiert auf ca. 5000 global verteilten Stationen. Dabei ist die Abdeckung in Europa und Nordamerika relativ hoch, in anderen Teilen der Erde zum Teil sehr niedrig. Dennoch hat Dr. Bruno Rudolf mich aufgefordert, die neuen französischen Daten (1.000 Stationen) nachträglich einzubauen und klargestellt, dass er andernfalls den Datensatz nicht als WZN-Produkt akzeptiert. Obwohl damit eine massive räumliche Inhomogenität in den globalen Datensatz eingebaut wurde, habe ich seiner Aufforderung Folge geleistet. Als diese Umarbeitung fertig war, hat er mich erneut aufgefordert, eine Inhomogenität einzubauen, indem ich noch die ca. 3.300 deutschen Stationen mitverwenden sollte. Ich habe klargestellt, dass dies bedeutet, dass wir vortäuschen, global verteilt ca. 9.300 Stationen zu verwenden, auch wenn fast die Hälfte der verwendeten Stationen in Deutschland und Frankreich liegt. Ich habe unmissverständlich klargestellt, dass ich dieses Vorgehen nicht vertreten kann. Er hat dennoch darauf bestanden, die Datendichte in Deutschland deutlich zu erhöhen. Er hat mir anheim gestellt, nur einen Teil der Stationen zu verwenden, wenn dies Zeit gespart hätte. Ich habe ihm gegenüber daher klargestellt, dass es keine Zeit spart, nur einen Teil der Stationen zu berücksichtigen, weil das bedeutete, sich zu überlegen, wie viele und welche Stationen man berücksichtigt. Daraufhin hat er angeordnet alle deutschen Stationen in das globale Produkt einzubinden und sich klar dazu bekannt, dafür die volle Verantwortung zu übernehmen. Nur unter dieser Bedingung habe ich diese Arbeit durchgeführt. Es wurde dadurch keine bestehende Lücke geschlossen. Zwar war im Projektplan eine höher aufgelöste Klimatologie für Europa vorgesehen (und hätte erstellt werden können), wofür diese Daten sinnvoll hätten verwendet werden können, jedoch wurde daran niemals gearbeitet.

 

7. Mit Bezug auf die Anzahl der im VASClimO-Teilprojekt A erstellten Datensätze

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 7: „Anstelle der geplanten acht Datensätze wurden verschiedene anwendungsorientierte Datensätze bereitgestellt.“

Seite 19: „Für den Niederschlag wurden drei neue Datensätze entsprechend des Bedarfs in unterschiedlichen Anwendungsbereichen kreiert.“

Wahr ist:

Im VASClimO-Teilprojekt A wurde ein Datensatz zur Verfügung gestellt. Dies geht klar und eindeutig aus dem Abschlussbericht hervor.

 

8. Mit Bezug auf die Absprache mit dem Projektleiter Prof. Schönwiese

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 7: „Die Vorgehensweise sowie andere das Projekt betreffende Probleme wurden regelmäßig mit dem Projektleiter Prof. Schönwiese besprochen.“

Seite 19: „Wie bereits oben erläutert, wurde in diesem DEKLIM-Projekt der Schwerpunkt auf den Niederschlag gelegt. Dies wurde auch in der DEKLIM-Projektgemeinschaft kommuniziert und akzeptiert.“

Wahr ist:

Der Projektleiter Prof. Schönwiese hat am 17.06.2005 folgende Email an den Teilprojektleiter Dr. Rudolf gesendet:

Lieber Herr Rudolf,

 

bisher habe ich auf die internen WZN-Dissonanzen eher zurückhaltend reagiert (trotz der damit für unser Projekt verbundenen gravierenden Nachteile), muss bei dieser Gelegenheit aber doch sehr deutlich darauf hinweisen, dass es wir es uns in unserem gemeinsamen DEKLIM-Projekt keinesfalls leisten können, nach dem Verzicht auf die Analyse von Tagesdaten, nun die Temperatur zu vernachlässigen. Es handelt sich nicht um eine Niederschlags-, sondern um ein Klimaprojekt! Und ich bitte daher um volle Unterstützung seitens des DWD.

 

Beste Grüße

 

Christian-D. Schönwiese

 

P.S. Zur Zeit bemühe ich mich darum, eventuell vom PIK lange Temperaturreihen zu bekommen. Wir sollten aber alle zugänglichen Quellen

nutzen.    

 

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             Prof. Dr. Christian-D. Schönwiese

J.W. Goethe-Universität      *    J.W. Goethe University    

Institut für Atmosphäre       *    Institute for Atmosphere

und Umwelt                            and Environment           

Postfach 11 19 32              *    P.O. Box 11 19 32

             D-60054 Frankfurt a.M. (Germany)

Phone:        +49(0)69-798-23578 /-22321,  Fax: -22482

e-Mail:         schoenwiese@meteor.uni-frankfurt.de

Homepage:  http://www.geo.uni-frankfurt.de/iau/klima/

 

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9. Mit Bezug darauf, dass Dr. Rudolf die im WZN verwendete Interpolationsmethode verstanden habe

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 21: „Es wird unterstellt, dass Dr. Rudolf die vom WZN verwendete Interpolationsmethode nicht verstanden habe. Sie sei unzutreffend beschrieben. Dieser unzutreffenden Behauptung wird widersprochen. Tatsächlich hat der nachbenannte Zeuge Methode und Analyseverfahren in vollem Umfang verstanden.“

Wahr ist:

Dr. Rudolf und andere haben in ihrem Artikel in der Meteorologische Zeitschrift (1992) zwar die Formeln aus Shepard et al. (1968) richtig abgeschrieben. Ihr Versuch, diese sinnvoll zu erklären ist jedoch grundlegend gescheitert. So beschreiben sie z.B.

„Zur Schätzung der nicht durch Messwerte genau belegten Minima und Maxima der räumlichen Verteilung werden die mit den vorhandenen Messwerten definierten Gradienten im Niederschlagsfeld genutzt.“

und weiter in der Legende zu Abbildung 4.2

„Skizze zur gradientabhängigen Extrapolation im Analyseverfahren SPHEREMAP. Die rein entfernungsgewichtete Interpolation ergäbe am Gitterpunkt anstelle des erwarteten Maximum ein lokales Minimum.“

Shepard hingegen weiß, dass er keine Aussagen über nicht durch Messwerte belegte Maxima und Minima treffen kann. Er weiß auch, dass die Inverse-Distance Methode, die er zu verbessern suchte, an Stationsorten die Steigung null erzeugt, d.h. dass das interpolierte Feld durch jeden Beobachtungsdatenpunkt horizontal verläuft (und dort eine hebbare Singularität aufweist). Deshalb hat er ein Verfahren vorgeschlagen, dass an den Beobachtungspunkten nicht horizontal verläuft und benutzt dazu die lokalen Gradienten. Niemals hat er angestrebt oder beansprucht, dass mit diesem Verfahren „nicht durch Messwerte genau belegten Minima und Maxima der räumlichen Verteilung“ geschätzt werden können. Abbildung 4.2 im Artikel von Rudolf et al. belegt eindeutig, dass dort das Verfahren grundsätzlich falsch beschrieben wird. SPHEREMAP (Shepards Methode in Kugelkoordinaten) erzeugt ein lokales Minimum genau dort, wo Rudolf et al. behaupten, es würde ein Maximum erzeugen. Diese grundsätzlich falsche Beschreibung wurde im Jahr 2004 von Dr. Rudolf mündlich im WZN ohne Widerspruch wiederholt. Ich gehe davon aus, dass Dr. Rudolf das Verfahren „nur“ nicht verstanden hat. Die Alternative wäre, dass er es verstanden hat und dennoch (also vorsätzlich) falsch beschreibt. Falls die Aussage des DWD in diesem Punkt also richtig wäre, hätte Dr. Rudolf wiederholt und völlig sinnlos gelogen. Das einzige Interpolationsverfahren, das im WZN verwendet wird, und das wie gesagt grundsätzlich falsch beschrieben wird, wurde von einem US-amerikanischen Wissenschaftler (Dr. David Legates) dort installiert.

 

10. Mit Bezug auf den Wahrheitsgehalt des Projektabschlussberichts

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 19: „Der Abschlussbericht beschränkte sich auf die Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse und beschreibt die Datensätze nur insoweit, wie sie in Auswertungen eingeflossen sind.“

Seite 20: „Der Abschlussbericht enthält keinerlei Unwahrheiten.“

Wahr ist:

In Abschnitt A1.2 (Qualität der Datengrundlage) des Abschlussberichts wird zwar beschrieben, wie Daten getestet wurden, nicht aber, dass der VASCLimO-Datensatz auf ungeprüften FAO-Langzeitmittelwerten beruht und etwa 4300 der 9300 verwendeten Stationsreihen keiner Kontrolle im WZN/Projekt unterzogen wurden. Der Leser muss annehmen, dass das Produkt auf qualitätskontrollierten Daten beruht.

Ich habe kein Wort des Abschlussberichts geschrieben. Ich habe den Bericht vor dessen Veröffentlichung gelesen und grundlegend widersprochen. Ich habe vergeblich darum gebeten an einer Überarbeitung beteiligt zu werden. Ich habe, nachdem mir das nicht erlaubt wurde, eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass ich nicht für eine Autorschaft dieses Berichtes in der vorliegenden Form zur Verfügung stehe. Dennoch wurde ich als Autor angeführt. Die erste Unwahrheit des Berichts findet sich demnach schon auf dem Einband.

Der VASClimO-Datensatz wurde nicht, wie im Abschlussbericht und in weiteren Berichten des WZN ausgesagt, mittels Ordinary Kriging interpoliert. Wie Dr. Rudolf und mein damaliger Kollege Dr. Beck wissen, basiert die Interpolation auf räumlichen Strukturen der zeitlichen Korrelationen zwischen benachbarten Stationen. Um diese Strukturen robust zu schätzen, sind weitere Zeitreihen, die nur das Kriterium erfüllen mussten, über 15 Jahre verfügbar zu sein, verwendet worden. Der Vorteil dieser Herangehensweise liegt darin, dass man außer dem Interpolationsergebnis zahlreiche weitere Informationen erhält. So kann man erkennen, wie viele Stationen regional nötig wären, um einen bestimmten maximalen Fehler nicht zu überschreiten, man kann den lokalen Interpolationsfehler angeben, man kann Stationen identifizieren, die nicht zu ihrer Umgebung passen und v.a. man erhält eine deutlich repräsentativere Interpolation, denn das Verfahren ist ein sog. best linear unbiased estimator – blue. Zwar habe ich im WZN z.B. beim Besuch von Prof. Lutz Jäger und auch außerhalb (auf Einladung in Wien) darüber vorgetragen. Jedoch gab es seitens des WZN kein Interesse an dieser Arbeit und mir wurde von Dr. Rudolf nicht erlaubt, an einem bereits begonnenen Manuskript darüber weiterzuarbeiten.

Der VASClimO-Projekt Abschlussbericht und andere Berichte des WZN enthalten neben vorsätzlichen Täuschungen mehrere massive Unwahrheiten. Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts habe ich immer wieder und bis heute versucht, die Beteiligten davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, den Schaden für alle, die Bruno Rudolfs Vorgehensweise nach außen vertuscht haben, so gering wie möglich zu halten und gemeinsam nach Auswegen zu suchen. Diese Bemühungen waren bisher erfolglos.

 

11. Mit Bezug auf die Überprüfung des Projekts im DWD

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 18: „Die Beschwerden des Beklagte über WZN-Mitarbeiter, insbesondere über Herrn Schneider, sowie nach Ablauf des Projektes über den Teilprojektleiter Dr. Rudolf, wurden im DWD gründlich geprüft und zwar durch Herrn Vent-Schmidt, dem damaligen Leiter Abt. Klima und Umwelt (2003), durch Frau Bartels, der damaligen Leiterin Abt. Hydrometeorologie (2005) und durch Herrn Dr. Thommes, damaliger Leiter des Geschäftsbereich Klima und Umwelt und Mitglied des Vorstandes der Klägerin (2007). Das korrekte Verhalten der Mitarbeiter der Klägerin wurde bestätigt.“

Wahr ist:

Ich habe Herrn Vent-Schmidt, den damaligen Vorgesetzten Dr. Rudolfs, zusammen mit Prof. Schönwiese, dem Projektleiter, erstmals im Jahr 2003 über den Verlauf des Projektes per Email in Kenntnis gesetzt. Daraufhin hat Herr Vent-Schmidt mir als einzige Reaktion und wiederum per Email untersagt, den Projektleiter über Missstände im Teilprojekt A zu informieren. Meine zweite Beschwerde bei ihm per Email wurde mit der Androhung disziplinarischer Maßnahmen quittiert. Ich wurde nicht um weitere Informationen gebeten. Es fand kein diesbezügliches Gespräch zwischen mir und Herrn Vent-Schmidt statt. Ich bezweifle, dass Herr Vent-Schmidt auf dieser Grundlage „gründlich geprüft“ hat.

Ich habe Frau Dr. Bartels erstmals am 19.9.2005 über die Missstände im Projekt informiert und mich entgegen der oben angegebenen Behauptungen des DWD schon während der Projektlaufzeit und vor dessen Beförderung eindeutig über Dr. Rudolf beschwert. Ein einstündiges Gespräch mit ihr hat bei mir den Eindruck erweckt, als würde Sie meine Anschuldigungen nicht besonders ernst nehmen. Jedenfalls schloss sie das Gespräch mit dem Rat ab, ich solle Bruno Rudolf einfach nicht so ernst nehmen. Sie hat darauf verzichtet, in die von mir angebotenen Unterlagen einzusehen. Mir liegt keine Information vor, aus der hervorgehen würde, dass sie das Teilprojekt dennoch überprüft hat. Meine per Email vorgetragene Beschwerde und die Antwort von Frau Dr. Bartels finden Sie hier.

Auch Herr Dr. Thommes hat sich meiner Bitte folgend eine Stunde Zeit genommen, meine Anschuldigungen anzuhören. Er hatte mir zugesagt, den Fall ordentlich zu prüfen und mich über das Ergebnis innerhalb von 2 Monaten zu informieren. Auch er hat darauf verzichtet, mich um Beweise meiner Aussagen zu bitten. Sein abschließendes Urteil hat er mir per Email mitgeteilt. Folgende Unterlagen lege ich hier vor:

Mein Brief an Dr. Thommes vom 19.7.2007 und die zugehörige Email.

Dr. Thommes‘ Einladung zu einem Gespräch mit der Ankündigung „die Angelegenheit zu finalisieren“.

Mein Dank für das respektvolle Gespräch mit Herrn Dr. Thommes.

Meine Erinnerung nach Ablauf der vereinbarten Frist

Das Antwortschreiben mit dem Ergebnis der Überprüfung durch Dr. Thommes und der Aussage „Nachdem ich mir nun ein umfassendes Bild von der Angelegenheit verschafft habe, sehe ich keine Veranlassung, Herrn Dr. Rudolf bei der Durchführung des Projektes Versäumnisse vorzuwerfen. Ich stelle vielmehr fest, dass nach allem, was ich nun gehört und gelesen habe, das betreffende (Teil-)Projekt erfolgreich und im Sinne des Auftraggebers abgeschlossen wurde.“

Meine Erwiderung vom 15.20.2007.

Dr. Thommes‘ abschließende Email mit den Worten „bitte verschonen sie uns hinfort mit Ihren Briefen, die nur davon zeugen, daß Sie dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Ich bezweifle nach all dem, dass das Projekt im DWD gründlich geprüft wurde.

 

12. Mit Bezug auf die Überprüfung des Projektes seitens des Projektträgers DLR und des BMBF

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 20: „Das Projekt wurde vom Projektträger abgenommen. Nach zwei Einsprüchen des Beklagten (zunächst bei dem Projektträger und dann beim BMBF) wurde das Projekt jeweils noch mal geprüft und als abgenommen bestätigt.“

Wahr ist:

Ich habe den Projektträger unmittelbar nach Einreichung also vor der Abnahme des Abschlussberichts per Email und eingeschriebenen Brief über falsche Aussagen seitens des WZN informiert. Darauf habe ich keine Antwort erhalten. Nachdem das Projekt abgenommen war und der Deutsche Wetterdienst sich geweigert hat, die Vorfälle intern aufzuarbeiten, habe ich mich gleichzeitig bei der DLR und beim BMBF darüber am 3.8.2008 schriftlich beschwert und am 11.11.2008 eine gemeinsame Antwort erhalten. Dabei gibt Herr Dr. Schneider (DLR) an, den Vorgang abschließend überprüft zu haben. Weiter trifft er folgende Aussagen: „Sämtliche im Projekt geleisteten Arbeiten tragen eindeutig zu der im Projektantrag gestellten Forschungsfrage bei. … Die Fragestellung ist hochinovativ und bedarf einer komplexen Vorgehensweise. Das Projekt hat hier einen wesentlichen Beitrag geleistet.“ Herr Dr. Schneider ist dabei auf keine meiner Vorwürfe eingegangen. Er hat keine Beweise für meine Aussagen eingefordert. Ich habe dem DLR daher am 27.11.2008 meine Vorwürfe erneut und ausführlicher mitgeteilt, darauf aber keine weitere Reaktion erhalten.

 

13. Mit Bezug darauf, Dr. Bruno Rudolf hätte mir nicht untersagt, einen Fachartikel über die Interpolation des VASClimO-Produktes fertig zustellen

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 16: „Der Teilprojektleiter Dr. Rudolf hat keinesfalls dem Beklagten untersagt, an einem begonnenen Fachartikel über den zu erstellenden Datensatz weiter zuarbeiten.“

Und weiter

„Richtig ist: Der Entwurf des Fachartikels zu dem neuen Datensatz des Projektes wurde von Dr. Beck und dem Beklagten bereits im Frühjahr 2006 fertiggestellt und bei einer Fachzeitschrift eingereicht. Das Manuskript wurde im Review unter einer Nachbesserungsbedingung und Wiedervorlage zurückgesandt. Nach dem vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheiden des Beklagten aus dem Deutschen Wetterdienstes zum 30. Juni 2006 zog er seine Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Überarbeitung des Manuskripts zurück.“

Wahr ist:

Das Manuskript, das der DWD hier anführt, ist nicht das Manuskript zur Interpolationsmethode, sondern zum Datensatz als Ganzes. Dieses Manuskript geht zum Grossteil auf Dr. Beck zurück. Bevor dieses Manuskript erstellt wurde, hatte ich jedoch ein Manuskript zur Interpolationsmethode begonnen, da diese neu war. In einem Manuskript über den Datensatz als Ganzes konnte sie nicht ausführlich diskutiert werden. Ich habe das rohe Manuskript an 4 potentielle Koautoren (Dr. Rudolf, Dr. Beck, Prof. Rubel und M. Kottek) gesendet. Dr. Rudolf hat mir daraufhin verboten, weiter an dem Manuskript zu arbeiten und mich aufgefordert, mich stattdessen in ein mir neues Arbeitsgebiet (Köppenklimatologie), das nicht zur Erfüllung der Aufgaben im Projekt diente, einzuarbeiten. Sein Angebot war, dass ich dann Hauptautor des daraus resultierenden Artikels sei. Ich habe mich dieser Anordnung nur unter der eindeutigen Zusage, dass Dr. Rudolf dafür die Verantwortung übernimmt, gebeugt. Ich habe nicht freiwillig darauf verzichtet, meine Arbeit zu veröffentlichen.

 

14. Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte mir nicht empfohlen, meinen Beruf als Meteorologe und Wissenschaftler aufzugeben

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 17: „Der Beklagte Dr. Grieser thematisierte in Gesprächen immer wieder die Frage nach einer Beschäftigung im DWD nach Ende des Projekts. Dies war auch an dem vom Beklagten genannten Termin der Fall. … Das Gespräch fand unter vier Augen statt. Dr. Grieser beklagte, dass das Projekt ja in einem Jahr auslaufe und er noch nicht absehen könne, wo er danach bleibe. Dr. Rudolf hat ihn darauf hingewiesen, in diesem Zeitraum einige Ausschreibungen des DWD zu erwarten wären, auf die er sich bewerben könne und solle. Der Beklagte fand das zu unsicher und sprach von drohender Arbeitslosigkeit. Dr. Rudolf hat in bester Absicht auf die Möglichkeit hingewiesen, in diesem Fall nach Projektende vorübergehend eine andere Beschäftigung anzunehmen und sich aus dieser Position heraus auf Stellenausschreibungen im Meteorologiebereich zu bewerben. Der Beklagte war offensichtlich der Ansicht, Dr. Rudolf könne und müsse ihm eine Einstellung im DWD ermöglichen.“

Wahr ist:

Ich war niemals der Ansicht, Dr. Rudolf könne oder müsse mir eine Einstellung im DWD ermöglichen. Ich habe vor der Abteilung Klima und Umwelt und im Beisein des heutigen Präsidenten des DWD klargestellt, dass Projektwissenschaftler etwas nach außen Sichtbares leisten müssen, damit sie sich nach Projektende auch außerhalb des DWD erfolgreich auf wissenschaftliche Stellen bewerben können. In dem oben genannten Gespräch habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Vertrag mit dem DWD (im Gegensatz zu den Aussagen des DWD) ein halbes Jahr später endete. Das Projekt wurde erst später aufgrund von unhaltbaren Zusagen von Prof. Schönwiese an den Projektträger von diesem um ein halbes Jahr verlängert. Mir wurde niemals von Dr. Rudolf empfohlen, mich auf Ausschreibungen des DWD zu bewerben. Ich wurde niemals darauf hingewiesen, nach Projektende vorübergehend eine andere Beschäftigung anzunehmen. Am 15.9.2005 hat Dr. Rudolf mir empfohlen, mich nach dem Ende des Projektes auf eine Referendariatsstelle als Lehrer an Gymnasien zu bewerben und die Meteorologie und die Wissenschaft damit endgültig zu verlassen. Ich habe unverzüglich seine Vorgesetzte Frau Dr. Bartels und den Projektleiter Prof. Schönweise darüber informiert. Ich habe nicht immer wieder sondern nie die Frage nach einer Beschäftigung im DWD thematisiert, denn ich habe mich in dem Projekt mit den mir zugeteilten Aufgaben offenkundig unwohl gefühlt. Zu Beginn des Projektes hat Dr. Rudolf mir dies jedoch in Aussicht gestellt. Ich habe Dr. Rudolf allerdings immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass er die Verantwortung für seine Anweisungen übernehmen müsse.

Einige diesbezügliche Emails:

Herr Schönwieses Antwort vom 20.9.2005

Darauf wieder ich

Und Herr Schönwiese

Wieder ich

Wieder Herr Schönwiese.

Im Anschluss an diese Kommunikation wurde mein Arbeitsplatz vom WZN an die Universität Frankfurt verlegt.

 

15. Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte auf eine Autorschaft im AR4 des IPPC zu meinen Gunsten verzichtet

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 18: „Auch der IPCC-Nominierungsvorschlag von dem Beklagten wurde durch Dr. Rudolf maßgeblich unterstützt. Dr. Rudolf hatte selbst als WZN-Leiter eine Einladung, sich aber gegenüber der DWD-Leitung für eine Teilnahme des Beklagten eingesetzt.“

Wahr ist:

In Deutschland obliegt die Nominierung der IPCC-Autoren dem Bundesministerium für Umwelt. Mir ist nicht bekannt, dass Dr. Rudolf nominiert worden wäre. Das ist allerdings leicht nachprüfbar. Eine Einladung, bei den IPCC Assessment-Reports als Autor mitzuschreiben, können nur die IPCC Coordinating Lead Authors aussprechen. Sie wählen dabei Personen aus den nationalen Nominierten aus. Die DWD-Leitung wäre sicher der falsche Ansprechpartner, um sich für eine Nominierung oder Teilnahme einzusetzen  bzw. zu Gunsten eines anderen zu verzichten..

Unabhängig davon wurde ich vom IPCC-Beauftragten der Bundesregierung (Dr. Kühr) gefragt, ob ich an einem Workshop über Extreme und Klimawandel des IPCC teilnehmen möchte. Die Kosten hätte das Bundesministerium für Umwelt übernommen. Dies wurde mir vom DWD zunächst verboten. Dann jedoch hat mir der DWD nicht nur erlaubt, an diesem Treffen teilzunehmen, sondern mir diese Teilnahme auch bezahlt. Es ist nicht auszuschließen, dass der DWD bei der Suche nach Teilnehmern zu dieser Veranstaltung, die nicht im Zusammenhang mit dem 4. Assessment Report des IPCC stand, auch Dr. Rudolf ins Spiel gebracht hat.

 

16: Mit Bezug auf die Aussage, dass entgegen dem Antrag im VASClimO-Projekt auf andere Variable als den Niederschlag verzichtet wurde um Doppelarbeit zu vermeiden

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 20: „Auf die Analyse des Luftdrucks wurde verzichtet, da inzwischen Luftdruckfelder der ERA40-Reanalysen des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wetterprognosen verfügbar sind. CRU in Norwich England stellt Rasterdaten für weitere Parameter zur Verfügung. Vor diesem neuen Hintergrund und unter Berücksichtigung des DEKLIM-Bedarfs wurde auf Doppelarbeit verzichtet, so dass die Projektarbeit auf den Niederschlag konzentriert werden konnte.“

Und weiter:

„Die Behauptung, dass die Ziele des Teilprojekts nicht im Ansatz erfüllt worden, wären wird als unzutreffend zurückgewiesen. Die für diese Behauptung  angeführten Belege sind nicht stichhaltig. Sie wiederholen die auf den Seiten 2 bis 9 mehrfach vorgebrachten Kritikpunkte, die im Wesentlichen durch eine Stellungnahme des DWD entkräftet wurden.“

Wahr ist:

Ziel des VASClimO-Teilprojektes A war die Erstellung von acht auf Beobachtungen beruhenden Rasterdatensätzen. Dabei sollte besonderer Wert auf Homogenität und Vollständigkeit der Beobachtungszeitreihen gelegt werden. Hintergrund war, dass nur auf solche Weise generierte Rasterdatensätze eine zuverlässige Abschätzung der beobachten Klimavariabilität und des beobachteten Klimawandels erlauben. Die international verfügbaren globalen Rasterdatensätze, die auf zeitlich lückenhaften und inhomogenen Beobachtungsreihen basieren, erlauben das nicht. Dass die CRU Rasterdatensätze von Temperatur, Niederschlag und einer Reihe anderer meteorologischer Beobachtungsdaten zur Verfügung stellt, war kein neuer Hintergrund sondern allen Beteiligten lange (vor Projektbeginn) bekannt. Ziel des Projektes war es, Datensätze zu erzeugen, die nicht die Schwächen dieser Datensätze aufweisen. Von unnötiger Doppelarbeit kann also keine Rede sein. Die VASClimO-Datensätze sollten ein wesentlicher Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaforschung sein. Damit, dass am Ende des fünf Jahre umfassenden und mit zwei promovierten Wissenschaftlern besetzten Forschungsprojektes nur einer der acht Datensätze zur Verfügung stand und keine wissenschaftliche Veröffentlichung erstellt wurde, sind die Ziele des Projektes eindeutig nicht erreicht worden.

 

17: Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte mich nicht angewiesen, mich in ein neues für das Projekt nicht relevantes Arbeitsgebiet einzuarbeiten

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 16: „Dr. Rudolf hat den Beklagten auch nicht angewiesen, sich in ein neues Arbeitsgebiet einzuarbeiten.“

Seite 17: „Die vom Beklagten angeführte „Köppenklimatologie“ beruht auf der weltweiten Verteilung des mittleren Niederschlags und der Lufttemperatur und beschreibt die räumliche Lage der Klimazonen. Sie ist als Kartendarstellung in fast allen geographischen Atlanten enthalten. Wissenschaftler aus Wien, Prof. Rubel und sein Doktorand Hr. Kottek, planten eine solche Karte neu zu berechnen auf der Basis von Niederschlags- und Temperaturdaten. Die dort eingeplanten Niederschlagsdaten hatten nicht die Qualität wie die inzwischen vom DEKLIM-Projekt bereitgestellten Daten. Der Zeuge Dr. Rudolf hat auf die Verwendung dieser DEKLIM-Daten hingewirkt. Daraufhin wurde ein gemeinsames Treffen in Offenbach vereinbart und über eine mögliche gemeinsame Publikation diskutiert. Die wesentliche Arbeit wäre von den Wiener Kollegen geleistet worden. Auf dem Treffen stellte der Beklagte den Anspruch als Erstautor genannt zu werden. Diese Forderung führte zu dem Wunsch der Wiener Kollegen nach einem signifikanten Beitrag aller Beteiligten. Schließlich haben sich die Beteiligten geeinigt und es sind zwei Publikationen daraus entstanden. Diese Arbeit stand durchaus im DEKLIM-Kontext.“

Wahr ist:

Die Wiener Kollegen hatten nicht geplant, eine Köppenklimatologie zu erstellen, sondern hatten dies bereits auf der Grundlage der Daten der CRU getan und ein Manuskript aufgesetzt. Dr. Rudolf hat mich aufgefordert, dieses Manuskript als Hauptautor zu übernehmen und die Rechnungen mit den VASClimO-Niederschlagsdaten neu zu erstellen und zu diesem Zweck meine Arbeit an einem Manuskript über die Interpolationsmethode des VASClimO-Datensatzes einzustellen.

Die Köppenklimatologie basiert auf Langzeitmitteln. Je mehr Stationslangzeitmittel man verwendet, um so besser wird die räumliche Repräsentanz. Der VASClimO-Datensatz basiert vorsätzlich auf einem kleinen Stationskollektiv mit hohem Anspruch an zeitlicher Vollständigkeit und Homogenität. Er ist speziell designt, um zeitliche Änderungen zu analysieren. Er ist damit weit weniger brauchbar für eine Köppenklimatologie als der ursprünglich verwendete und umfangreichere CRU-Datensatz oder eine Langzeitklimatologie aufgrund der Daten der WZN-Datenbank. Da mein Vorgesetzter, Dr. Bruno Rudolf mir zugesagt hat, die volle Verantwortung für seine Anweisung zu übernehmen, habe ich mich ihr gebeugt und auf der Basis der CRU-Temperaturdaten und der VASClimO-Niederschlagsdaten, die in diesem Fall (der Langzeitmittelung) fast ausschließlich durch die ungeprüften Langzeitmittel der FAO bestimmt sind, eine weltweite Köppenklimatologie erstellt.

Um der Verwendung des VASClimO-Niederschlagsdatensatzes für die Köppenklimatologie Sinn zu geben und den Artikel nicht auf den wenig erkenntnisbringenden Inhalt der Neuberechnung einer bereits existierende Klimatologie (also unnötige Doppelarbeit) zu reduzieren, habe ich die Köppenklimatologie für zwei 25 Jahre umfassende Zeiträume berechnet. Die Differenz der Ergebnisse, charakterisiert die Flächenhaftigkeit einer Klimaänderung und zeigt Regionen, die eine Umwandlung von einer in eine andere Klimazone erfahren haben. Nachdem diese Rechnungen abgeschlossen waren, wurde gemeinsam ein neues Manuskript angefertigt. Während der gesamten Zeit der Erstellung des Manuskripts bin ich als Hauptautor geführt worden. Erst danach kam es zu dem oben genannten Treffen in Offenbach. Dabei hat Prof. Rubel zu meiner Überraschung sehr klar darauf bestanden, dass sein Doktorand, der damit kumulativ promovieren wollte, nun wieder Hauptautor sein müsse. Zu diesem Zeitpunkt habe ich erstmals erfahren, dass Dr. Rudolf mich zum Hauptautor ernannt hat, ohne dies mit den Wiener Kollegen abzusprechen. Die Information, dass ich Hauptautor des neuen Manuskripts war, lag den Wiener Kollegen zu diesem Zeitpunkt schon über mehrere Wochen vor. Ihr wurde vor Fertigstellung des Manuskripts nicht widersprochen. Da ich unter anderem wegen der Zusage, Hauptautor dieses Artikels zu sein, darauf verzichtet hatte, an dem Skript zur Interpolationsmethode weiterzuarbeiten, habe ich darauf bestanden, dass diese Zusage nun erfüllt wird. Andererseits ist auch Prof. Rubel nicht von seiner Position abgewichen. Er hat schließlich den Kompromiss vorgeschlagen, dass zwei Artikel erstellt werden sollten. Ein kurzer mit Herrn Kottek als Hauptautor, der nur die Neuberechnung der Klimatologie umfasst und ein ausführlicherer, der die Klimaänderung diskutiert. Der erste Artikel wurde bei der Meteorologische Zeitschrift eingereicht und vom Herausgeber (Prof. Hantel, mit dem Prof. Rubel schon eng zusammengearbeitet hat) schnell veröffentlicht. Der zweite Artikel wurde eingereicht und zurecht abgelehnt, da die gleiche Arbeit Jahre zuvor von Prof. Fraedrich et al. veröffentlicht wurde.

Es war definitiv eine Fehlentscheidung, der Anweisung Dr. Rudolfs, mich in ein mir neues Arbeitsgebiet einzuarbeiten, anstatt Projektarbeit zu leisten, nachzugeben, auch wenn mein Arbeitsvertrag eindeutig klarstellte, dass ich seinen Anweisungen Folge zu leisten hatte. Richtig ist die Aussage „Diese Arbeit stand durchaus im DEKLIM-Kontext“. Beides hatte mit Klimatologie zu tun. Zur Erfüllung der Projektziele des VASClimO-Projektes gab es jedoch keinen Zusammenhang. Das fünf Jahre umfassende und mit zwei promovierten Wissenschaftlern besetzte Forschungsprojekt endete ohne eine einzige wissenschaftliche Veröffentlichung.

 

18: Mit Bezug auf die Relevanz der langjährigen Tätigkeit der Projektwissenschaftler im Sinne der Projektziele

In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD:

Seite 5: „Bedarfsanalysen hatten ergeben, dass eine Anzahl von 40.000 Stationen weltweit anzustreben ist. Dies wurde durch das DEKLIM-Projekt erreicht.“

Wahr ist:

Die Bedarfsanalysen des WZN ignorieren lokale klimatische Gegebenheiten, d.h. die geforderte Stationsdichte wird unabhängig vom lokalen Klima und der lokalen räumlichen und zeitlichen Klimavariabilität geschätzt und ist somit selbst für Laien sehr fragwürdig. Neuere und bessere Schätzungen waren dem WZN verfügbar, wurden jedoch ignoriert. Entsprechend obiger Aussage wurde es im Projekt vorgezogen, für einen kurzen Zeitraum viele Stationen einer Variablen verfügbar zu machen (über 35.000 für 7 Jahre), anstatt den Projektzielen folgend für einen langen Zeitraum möglichst homogene und lückenlose Zeitreihen zu erstellen.

 

19. Mit Bezug darauf, dass Bruno Rudolf beide Projektangestellte im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt habe

Seite 17: „Dr. Rudolf hat während der gesamten Projektlaufzeit beide Projektangestellten im Rahmen aller Möglichkeiten unterstützt.“

Wahr ist:

Bruno Rudolf hat mich über Jahre immer wieder angewiesen, Zeitreihen ausschließlich mit dem Lademodul des WZN in die Datenbank zu laden, obwohl er immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass dies sehr fehleranfällig und zeitraubend ist und insbesondere bei bereits eindeutig zugeordneten Daten keinen positiven Einfluss auf die Qualität haben kann (s. Punkt 2).

Bruno Rudolf hat die Installation irgendeiner Programmiersprache auf meinem Dienstrechner strikt verweigert. Er hat mir wissentlich jede Unterstützung verweigert, mehr als 100mB Speicherplatz auf dem Großrechner zu erhalten (s. Punkt 4 und 5). Auch die Installation kostenloser Grafiksoftware hat mir Bruno Rudolf untersagt. Ich habe sämtliche den Datensatz betreffenden Abbildungen daher auf meinem privaten Laptop erstellen müssen.

Bruno Rudolf hat mich angewiesen, mehrfach massive räumliche Inhomogenitäten in den vorliegenden Datensatz einzuarbeiten (s. Punkt 6).

Bruno Rudolf hat mir nicht erlaubt, an einer bereits begonnen gemeinsamen Veröffentlichung über die Interpolation der Daten weiterzuarbeiten (s. Punkt 13). Er hat mich stattdessen aufgefordert, mich in ein mir völlig fremdes Forschungsgebiet einzuarbeiten, das nicht im Zusammenhang mit den Projektzielen stand (s. Punkt 17).

Bruno Rudolf hat sich geweigert, meiner Bitte, mir die Langzeitmittelwerte des WZN zur Verfügung zu stellen, nachzukommen. Ich musste deshalb auf die ungeprüften Werte der FAO ausweichen (s. Punkt 3 mit Bezug auf S. 15 des oben angegebenen Schriftsatzes).

 

20. Mit Bezug darauf, dass eine Zusammenarbeit mit mir schwierig erscheine

Seite 22: „Die Zusammenarbeit auf menschlicher Ebene wurde als schwierig empfunden.“

Wahr ist:

Ich kann mich an keine Zusammenarbeit mit Dr. Rudolf erinnern; wohl aber daran, dass ich seine Anweisungen zu befolgen hatte. Falls das Zitat den Anschein erwecken sollte, es sei auf menschlicher Ebene schwierig mit mir zusammen zuarbeiten, stelle ich hiermit folgendes klar: Zahlreiche Kollegen, die eng mit mir zusammengearbeitet haben (z.B. Dr. Andreas Walter, jetzt DWD; Dr. Tim Staeger, jetzt Hessischer Rundfunk; Dr. Silke Trömel, jetzt Akademische Rätin an der Uni Bonn, Dr. Christoph Beck, jetzt Akademischer Rat an der Uni Augsburg), haben sich oft mehrfach dafür entschieden, gemeinsam mit mir Urlaubsreisen zu unternehmen. Mein Vorgesetzter bei der FAO, Dr. Rene Gommes, hat mit mir gemeinsame Bergtouren und Wochenendausflüge unternommen und mich, nachdem meine wissenschaftliche Laufbahn durch das VASClimO-Projekt beendet war, eingeladen, wieder in seiner Arbeitsgruppe zu arbeiten.

 

Abschließend möchte ich den Anschuldigungen, die die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Wetterdienst, vertreten durch dessen Präsident Wolfgang Kusch aufgrund der massiv falschen Zeugenaussagen von Dr. Rudolf (und teilweise auch seinen beruflich Untergebenen) vor dem Landgericht Bonn gegen mich vorgebracht hat, ein Zitat von Erzbischof Robert Zollitsch entgegensetzen:

„Man kann Menschen durch falsche Beschuldigungen geistig umbringen“

 

Jürgen Grieser, London im Mai 2010.

 

Nachtrag:

Am 21.5.2010 hat mir der DWD per Fax mitgeteilt, dass meine oben gemachten Aussagen unwahr seien. Ich wurde „bei Vermeidung gerichtlicher Schritte“ aufgefordert, bis Ende Mai eine unterschriebene Verzichtserklärung zurückzusenden, entsprechend derer ich auf meine wahren Aussagen verzichte und andernfalls 5000 EU Konventionalstrafe zu zahlen hätte. Meine Antwort mit der Bitte um ein klärendes Gespräch erfolgte am selben Tag. Daraufhin habe ich bis heute keine Reaktion vom DWD erhalten.