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Aussagen der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch den Deutschen Wetterdienst, vertreten durch
dessen Präsidenten, Wolfgang Kusch, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr.
Schaaf vor dem Landgericht Bonn 1.
Mit Bezug auf die im VASClimO-Projekt zu bearbeiteten Daten: Im
Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010: Seite 7:
„Die Niederschlagsdatensätze von CRU, GHCN und FAO, welche in die
Niederschlagsanalysen des WZN eingebunden werden sollten, erwiesen sich als
wesentlich problematischer als erwartet.” Seite 8:
„So war auch der für die Bearbeitung der drei globalen Datensätze CRU, FAO
und GHCN angefallene Aufwand vorab nicht in vollem Umfang absehbar. Die drei
Datensätze waren schließlich wesentlich problematischer als erwartet.” Seite 9:
„Allerdings war die Qualität der drei globalen Datensätze, insbesondere
hinsichtlich der Stationskenndaten, vor Projektbeginn nicht bekannt. Sie
erwies sich als sehr problematisch, weshalb sich in der Bearbeitung ein
gegenüber der ursprünglichen Schätzung deutlich höherer Zeitbedarf ergab.” Seite
10: „Die drei globalen Datensätze enthielten sehr unterschiedlich formulierte
und in vielen Fällen fehlerhafte Stationskenndaten, so dass die Anzahl der zu
klärenden Fälle sehr groß war“ Seite
13: „Richtig ist, dass die Aufbereitung der Daten im Vorfeld wegen der
erheblichen Fehler in den Stationskenndaten einen relative hohen Aufwand
verursachte.” Wahr
ist: In den
ersten 4 Monaten des 5 Jahre umfassenden und mit 2 promovierten
Wissenschaftlern besetzten Projekts wurden sowohl die Temperaturdaten als
auch die Niederschlagsdaten von GHCN und FAO von den Projektwissenschaftlern
mit der Datenbank des WZN eindeutig abgestimmt. Dabei wurde sehr exakt nach
den Vorgaben des WZN vorgegangen. Da von den Projektwissenschaftlern
gravierende Lücken in der Strategie des WZN erkannt wurden, wurden zusätzlich
weitere qualitätssichernde Tests durchgeführt. Über diese Tätigkeiten und die
daraus folgenden Ergebnisse wurde allen Projektbeteiligten berichtet.
Daraus geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der unklaren Fälle, die vom
DWD als „sehr groß“ (s.o.) bezeichnet wird, beim FAO Datensatz bezüglich des
Niederschlags 22.1% und bei der Temperatur 9.6% der Stationen betraf. Nur
diese mussten überhaupt und nicht zwingend manuell bearbeitet werden. Die
Niederschlagsdaten der CRU wurden zum überwiegenden Anteil schon vor
Projektbeginn von Udo Schneider in die Datenbank des DWD geladen. Darüber
liegt kein Bericht vor, jedoch kann dies von mehreren Personen, nicht zuletzt
Udo Schneider selbst, bezeugt werden. Bei mir
erwecken die Aussagen des DWD den Eindruck, er wolle aussagen, dass im
VASClimO-Projekt eines statt der vorgesehenen acht Produkte erstellt wurde,
weil der mit der Aufarbeitung der 3 großen Basisdatensätze verbundene Aufwand
sehr hoch und zeitkonsumierend war. Wie bereits dargestellt, war dies nicht
der Fall. Die wahren Gründe liegen den Entscheidungsträgern seit Jahren vor. 2. Mit Bezug auf das Laden in die Datenbank des WZN: In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
10: „Den Projektangestellten wurden verschiedene mögliche Vorgehensweisen
vorgeschlagen, die Verwendung des Lademoduls und auch das direkte Laden
mittels SQL-Scripts unter der Vorraussetzung, dass Stationskenndaten im
Vorfeld angeglichen wurden. Beide Projektmitarbeiter haben im Dezember 2001
an einem SQL-Kurs teilgenommen.“ Seite
11: „Auch diese Aussage ist falsch. Das Lademodul war keine ‚black box‘. Der
Beklagte gibt selbst an: ‚Das WZN hat den Projektwissenschaftlern ein
Flussdiagram ausgehändigt, das die Prüfstrategie des WZN veranschaulicht.‘“ Seite
20: „ Das Lademodul ist nicht fehleranfällig.“ Und „Den Projektmitarbeitern
wurde anheim gestellt, mit eigenen Ladeprozeduren die Daten direkt zu laden.“ Wahr ist: Der
Teilprojektleiter, Dr. Bruno Rudolf hat durchweg darauf bestanden, dass die
Daten mit dem Lademodul des WZN geladen werden. Die Projektwissenschaftler mussten Monate warten, bis das Lademodul betriebsfertig war. Die Projektwissenschaftler haben sehr rasch festgestellt, dass das Lademodul des WZN a) bei weitem nicht die vorher angekündigten Eigenschaften aufwies, b) das Laden von Zeitreihen (und nur um diese ging es) nur unter schier unerträglichem Mehraufwand gestattete, c) sehr unhandlich und fehleranfällig in der Bedienung war und d) nicht sinnvoll von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden konnte. Beide Projektwissenschaftler haben den Teilprojektleiter Dr. Bruno Rudolf über Jahre immer wieder darauf hingewiesen, dass durch das Laden mit dem Lademodul die Qualität der Daten (insbesondere derer, die bereits eindeutig zugeordnet waren) nicht unbedingt verbessert wurde und das Ergebnis daher in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand stand. Dr. Bruno Rudolf hat jedoch immer wieder darauf bestanden, dass die Projektwissenschaftler ausschließlich mit dem Lademodul Daten in die Datenbank des WZN laden. Auch der von dem Kollegen Dr. Christoph Beck vorgetragene Fall, dass eine Station bei der alle Kenngrößen exakt mit genau einer Station innerhalb der Datenbank übereinstimmen, das Lademodul aber nur zuließ, die Station entweder fälschlich als neue Station anzulegen, oder einer falschen Datenbankstation zuzuordnen, hat ihn nicht dazu veranlasst, uns zu erlauben, mittels einem SQL-Script (und solche waren im DWD vorhanden) Daten schnell und zuverlässig in die Datenbank zu integrieren. Erst im Frühjahr 2004 (nach 2.5 Projektjahren) und nachdem ich mich geweigert hatte, weiter Daten mit dem Lademodul in die Datenbank zu integrieren, hat er erlaubt auch andere Wege einzuschlagen. Die Eigenschaften des Lademoduls mussten mühsam durch Versuch und Irrtum erforscht werden. Von den Stationen, die entsprechend dem ausgehändigten Flussdiagramm eindeutig zugeordnet waren, konnte fast keine ohne manuelle Nacharbeit geladen werden.
3. Mir werden vom DWD Aussagen unterstellt, die ich
nicht getroffen habe. In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite 2: „Außerdem enthält die Äußerung die Behauptung, der verantwortliche Mitarbeiter der Klägerin habe den Vorwurf eingeräumt und habe den Versuch unternommen, durch einen Mitarbeiter den Beklagten einzuschüchtern. Die Inhalte dieser Behauptungen sind ehrverletzend und erfüllen die Tatbestände §§ 185 ff. StGB.“ Wahr ist: Ich habe niemals behauptet, dass ein Mitarbeiter des DWD den Versuch unternommen hätte, mich durch einen Mitarbeiter des DWD einzuschüchtern.
In seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD weiter: Seite 2: „Der mittels Klageantrag 1.b) angegriffenen Äußerung liegt die Behauptung des Beklagten zugrunde, die Klägerin sei inkompetent, jedenfalls soweit ein Analyseverfahren verwendet worden sei. Das dies den Tatsachen entspreche, sei aus einer Veröffentlichung der Klägerin abzuleiten. Auch der Inhalt dieser Behauptungen sind ehrverletzend und erfüllen die Tatbestände §§ 185 ff. StGB“ Wahr ist: Ich habe sowohl der Klägerin, das ist die Bundesrepublik Deutschland, als auch dem DWD niemals Inkompetenz vorgeworfen. Ich stelle jedoch ausdrücklich klar, dass Dr. Rudolf und andere Angehörige des WZN das einzige im WZN verwendete Interpolationsverfahren in einer Veröffentlichung grundlegend falsch beschrieben haben.
Seite 12: “Die Behauptung trifft nicht zu. Im Hause der Klägerin, wie auch im WZN werden Landeskennungen nach ISO-3166 verwendet“ Wahr
ist: Ich habe dem DWD und dem WZN nicht unterstellt, nicht internationale Standards zu verwenden. Ich habe aber klargestellt, dass sich das WZN zu dem Zeitpunkt, zu dem ich Daten in die Datenbank laden sollte, nicht an den internationalen Standard gehalten hat und mir dies nicht mitgeteilt wurde. Erst beim Versuch, Daten in die Datenbank des WZN zu laden, ist mir das aufgefallen. Dadurch wurde ein nicht unerheblicher aber unnötiger Mehraufwand erzeugt. Ich habe die entsprechenden nicht-standardisierten Ländercodes selbst herausgesucht. Meine Vorschläge diese zu ändern und somit den internationalen Standard zu erfüllen wurden angenommen. Mein Bericht gibt darüber Auskunft.
In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD
zudem: Seite 15: „Er hat die für 30.000 Stationen vorliegenden Langzeitmittelwerte des WZN trotz diesen Wissens nicht genutzt. Auf die Frage nach einer Begründung gab der Beklagte an, den WZN-Daten nicht zu trauen“ Wahr
ist: Ich habe sowohl Dr. Bruno Rudolf als auch Udo Schneider mehrfach um die Langzeitmittelwerte des WZN gebeten. Beide haben mir nicht mitgeteilt, dass diese bereits in die Datenbank integriert sind. Udo Schneider hat auf meine diesbezüglichen Anfragen mehrfach ausweichend geantwortet und darauf hingewiesen, dass man noch nicht eindeutig geklärt habe, wie man Langzeitmittelwerte generieren sollte. Da die Zeit drängte, habe ich die FAO-Langzeitmittel verwendet, obwohl ich wusste, dass diese zum Teil Mittel über sehr kurze und unterschiedliche Zeiträume darstellen. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass das WZN bereits Langzeitmittel in der Datenbank hat, hätte ich dort nach diesen gesucht. Jedoch wäre auch dann nicht sicher gewesen, dass ich die Daten auch tatsächlich aus eigener Kraft gefunden hätte. Ich wurde selbst von Udo Schneider aufgefordert, Temperaturdaten in ein Niederschlagsmessnetz zu laden. Daraus folgt, dass man an Namen von Datensätzen innerhalb des WZN nicht zwangsläufig auf deren Inhalt schließen kann. Im September 2005 habe ich durch Zufall erfahren, dass im WZN bereits Langzeitmittel in die Datenbank integriert waren. Ich habe in der darauf folgenden Referatsbesprechung schriftlich (Email an alle WZN Mitarbeiter mit Anhang) darum gebeten, darüber informiert zu werden, wo diese Daten in der Datenbank zu finden sind, damit ich sie verwenden kann. Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Ich habe niemals geäußert, dass ich den WZN-Daten nicht trauen würde. Weiter
schreibt der DWD im oben angegebenen Schriftsatz: Seite
16: „Das von dem Beklagten erzeugte und für sich reklamierte Endprodukt
VASClimO-Datensatz ist ein Analyseergebnis, eine Auswertung auf der Grundlage
der entwickelten Datenbasis.“ Wahr
ist: Ich habe den VASClimO-Datensatz auf der Grundlage von ca. 5000 Stationszeitreihen gebildet, die im WZN aufbereitet, qualitätskontrolliert, und bereitgestellt wurden. Ich habe den Datensatz in einer persönlichen und eigenverantwortlichen Initiative mit privaten Mitteln und unter Zuhilfenahme von Daten außerhalb des WZNs (über 28000 ungeprüfte Langzeitmittelwerte) und ohne Zustimmung von Dr. Bruno Rudolf auf meinen privaten Computern erstellt. Ich habe diesen Datensatz dem WZN zur Verfügung gestellt. Er wurde jedoch von Bruno Rudolf erst als WZN-Produkt akzeptiert, nachdem ich seiner Anweisung, mehrfach räumliche Inhomogenitäten in den Datensatz einzubringen, Folge geleistet habe. Ich habe diesen Datensatz niemals für mich reklamiert. Bruno Rudolf hat mir jedoch mehrfach zugesagt, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass mir trotz meiner wiederholt vorgetragenen Bitten im Projekt nicht die notwendigen Mittel zur Erstellung eines Datensatzes zur Verfügung gestellt wurden.
4. Mit Bezug auf die technischen Möglichkeiten, die
ich im WZN hatte In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite 14: „Zum Projektbeginn standen den Projektmitarbeitern Arbeitsplatz-PC mit Anbindung an den Großrechner des DWD in gleichem Umfang zur Verfügung. Eine einheitliche Ausstattung ist bei einer großen Einrichtung wie dem DWD aus Kosten- und Wartungsgründen notwendig. Die Geräte wurden im Rollout 1999/2000 beschafft und installiert. Zur Entwicklung und Anwendung von Rechenprogrammen standen aber Fortran-Compiler auf den Großrechnern zur Verfügung, ebenso auf einem der beiden Projekt-PC. Auch die Interpolationssoftware des WZN stand zur Berechnung von Rasterdaten auf den Großrechnern zur Verfügung. Zur Visualisierung der Ergebnisse stand die Visualisierungssoftware Surfer zur Verfügung. Die kostenlose Visualisierungssoftware GRADS konnte ebenfalls auf dem Großrechner genutzt werden. Darüber hinaus wurden auf Betreiben des Teilprojektleiters Dr. Bruno Rudolf für die Projektmitarbeiter vom DWD neue, stärkere PC beschafft und Mitte 2002 zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis hätten die Projektaufgaben erfüllt werden können.“ Und
auffällig ähnlich: Seite 18: „Auch der Vortrag des Beklagten zur IT-Ausstattung ist in wesentlichen Punkten unzutreffend. Zum Projektbeginn standen den Projektmitarbeitern Arbeitsplatz-PC mit Anbindung an den Großrechner des DWD in gleichem Umfang zur Verfügung. Eine einheitliche Ausstattung ist bei einer großen Einrichtung wie dem DWD aus Kosten- und Wartungsgründen notwendig. Die Geräte wurden im Rollout 1999/2000 einheitlich für den Wetterdienst beschafft und installiert. Darüber hinaus wurden auf Betreiben des Teilprojektleiters Dr. Bruno Rudolf für die Projektmitarbeiter vom DWD neue, stärkere PC beschafft und Mitte 2002 zur Verfügung gestellt. Zur Entwicklung und Anwendung von Rechenprogrammen standen aber Fortran-Compiler auf den Großrechnern zur Verfügung, ebenso auf einem der beiden Projekt-PC. Auch die Interpolationssoftware des WZN stand zur Berechnung von Rasterdaten auf den Großrechnern zur Verfügung. Zur Visualisierung der Ergebnisse stand die Visualisierungssoftware Surfer zur Verfügung. Die kostenlose Visualisierungssoftware GRADS konnte ebenfalls auf dem Großrechner genutzt werden. Auf dieser Basis hätten die Projektaufgaben erfüllt werden können.“ Seite 16: „Mit gutem Willen hätte die Klimatologie auch mit Fortran auf dem Großrechner gerechnet und mit GrADS visualisiert werden können, wenn auch weniger komfortabel.“ Wahr
ist: Zu Beginn des Projektes standen den Projektwissenschaftlern keine PC aus dem 1999/2000 Rollout zur Verfügung. Es wurden zunächst ältere PC verwendet (so hatte ich den PC, den vorher Dr. Jörg Rapp verwendet hat). Erst Mitte 2002 (ca. 9 Monate nach Projektbeginn) waren die zu Beginn des Projektes beantragten PC endlich verfügbar. Sowohl der alte als auch der neue PC hätten völlig dafür ausgereicht, die Projektziele zu erreichen. Jedoch wurde meine Bitte, eine Visualisierungssoftware für Felder (kostenloses R oder GrADS) und irgendeine Programmiersprache (bestenfalls kostenloses Fortran) auf dem Rechner zur Verfügung gestellt zu bekommen oder selbst installieren zu dürfen, vom Teilprojektleiter Dr. Bruno Rudolf kategorisch abgelehnt. Damit war mein Arbeitsplatz-PC für Projektarbeit unbrauchbar. Soweit ich informiert bin, stand auch auf dem anderen Projekt-PC keine Programmiersprache zur Verfügung. Fortran wurde dort erst Jahre später und ohne Bruno Rudolfs Einwilligung installiert. Auf den Großrechnern des DWD wurden mir 100Mb Speicherplatz zugewiesen, was, soweit ich informiert wurde, das Minimum ist, das einem neuen Account zugeordnet wird. Es war völlig undenkbar, damit irgendwelche Arbeiten durchführen zu können. Ich hatte alleine eine 500Mb umfassende Datendatei von der FAO in das Projekt mitgebracht. Deshalb habe ich Dr. Bruno Rudolf mehrfach darum gebeten, mir mehr Speicherplatz zuweisen zu lassen. Nachdem mehrere Bitten erfolglos waren, habe ich selbst bei IT angerufen, bei einem Herrn Schinzel, der mir umgehend und sehr freundlich 1Gb Plattenplatz zur Verfügung gestellt hat. Damit konnte ich zwar die Daten zum Laden in die Datenbank umformatieren und die Metadatenkontrolle in Fortran programmieren, nicht aber ein Produkt wie das VASClimO-Produkt erstellen. Dazu habe ich bei Speicherung der Zwischenergebnisse in einem komprimierten Bit-Format bereits 13 Gb benötigt. Auf dem PC war genug Platz zum arbeiten, aber eine kostenlose Programmiersprache wurde mir verweigert. Auf der Großrechenanlage waren die nötigen Programme, aber mir wurde nicht genügend Speicherplatz zugewiesen. 1Gb Speicherplatz hat zu diesem Zeitpunkt bei Saturn Hansa 50 Cent gekostet. Das Teilprojekt hat über €500.000 gekostet. Mein Kollege Dr. Christoph Beck hatte (auch über den kurzen Dienstweg per Anruf) 500Mb Speicherplatz erhalten. Auch er ist über weite Teile des Projektverlaufs auf DWD-fremde Rechner ausgewichen. In einem benachbarten Referat der gleichen Abteilung durften Projektangestellte zur gleichen Zeit sogar Linux installieren und hatten selbstverständlich ausreichend Speicherplatz zur Verfügung. Implizit unterstellt mir die Aussage auf Seite 16, dass ich nicht genug „guten Willen“ aufgebracht habe. Ich weise das entschieden zurück. Nur zu gerne hätte ich mit Fortran auf dem Großrechner gerechnet, so wie ich es vor meiner Tätigkeit und nach meiner Tätigkeit im WZN zu tun pflegte und während meiner Tätigkeit im WZN bis an die gesetzten Grenzen getan habe. Mir ist unter anderem wegen der hier genannten Punkte unklar, wie der DWD zu der Aussage kommt: „Dr. Rudolf hat während der gesamten Projektlaufzeit beide Projektangestellten im Rahmen aller Möglichkeiten unterstützt.“ (Seite 17 des oben genannten Schriftsatzes).
5. Mit Bezug auf die Verwendung meines privaten
Notebooks In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
15: „Der Beklagte hat sein bereits vorhandenes privateigenes Notebook und die
darauf installierte Programmiersprache Visual Basic sowie bereits früher von
ihm entwickelte Anwendungen aus freien Stücken verwendet.“ Seite
15: „Nachdem das private Notebook des Beklagten defekt war, wurde ihm aus
Projektmitteln der Universität Frankfurt ein Notebook der Universität zur
Verfügung gestellt (Prof. Schönwiese).“ Seite
16: „Eine Ersatzbeschaffung für das Notebook durch die Klägerin war schon
haushaltsrechtlich nicht möglich. Dafür standen keine Projektmittel zur
Verfügung. Zudem hätte die Infrastruktur der Klägerin genutzt werden können.
Dies wurde dem Beklagten in sachlicher Form erläutert. Nachdem das private
Notebook des Beklagten defekt war, wurde ihm aus Projektmitteln der Universität
Frankfurt ein Notebook zur Verfügung gestellt.“ Wahr
ist: Ich habe
meinem Vorgesetzten, Dr. Bruno Rudolf, nach 2.5 Jahren Projektlaufzeit
mitgeteilt, dass ich, wenn er mir nicht die minimal notwendigen technischen
Möglichkeiten zur Erstellung mindestens eines der 8 zu erstellenden Produkte
zur Verfügung stellt, mein privates Notebook verwenden muss, um an den
Projektzielen zu arbeiten. Gleichzeitig habe ich mich geweigert, seiner
Anweisung, weiter mit dem Lademodul des WZN Daten in die Datenbank des WZN zu
laden, Folge zu leisten. Was die Verwendung von bereits früher entwickelten
Anwendungen betrifft, handelt es sich dabei um typische wiederverwendbare
Programmbausteine, wie Eingabe- und Ausgaberoutinen. Die Interpolation der
Daten habe ich jedoch neu entwickelt und programmiert. Die Erstellung des
Datensatzes in Fortran wäre weniger aufwendig gewesen, weil es für Fortran
umfangreiche mathematische Bibliotheken von Dienstprogrammen gibt, die so in
VB nicht zur Verfügung standen. Daher ist klar zu sagen: Ich habe in VB auf
meinem privaten Notebook programmiert, weil mir im WZN keine Möglichkeit
gegeben wurde, die notwendigen Programme zu erstellen und die Daten zu
verarbeiten. Insofern habe ich mein privates Notebook aus freien Stücken
verwendet. Mir wurde kein Notebook zur Verfügung gestellt, auch nicht nachdem
mein privates Notebook defekt war und auch nicht von der Universität
Frankfurt (Prof. Schönwiese). Ich erinnere mich nicht daran, Prof. Schönwiese
über diesen Vorfall überhaupt informiert zu haben. Mir wurde nicht in
sachlicher Form erläutert, dass mir die Klägerin kein Ersatznotebook besorgen
kann. Dem entgegen hat Dr. Bruno Rudolf auf meine diesbezügliche Anfrage
lapidar geantwortet: “Warum sollte ich?“ Daraufhin
habe ich mit privaten Mitteln ein neues Notebook gekauft. 6.
Mit Bezug auf die nachträgliche Verwendung von 3.300 deutschen und 1.000
französischen Stationen In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite15:
„Die Notwendigkeit der Einbindung der neuen französischen Daten (1.000
Stationen) und deutschen Daten (3.300 Stationen) war sachlich begründet. Eine
räumlich höher aufgelöste Klimatologie für Europa (gemäss Projektplan) mit
einer Lücke über Deutschland und Frankreich war nicht akzeptabel. Dem Beklagten
wurde anheim gestellt, ausreichende Teildatensätze, z.B. nur 500 Stationen zu
verwenden, wenn dies Zeit gespart hätte.“ Und
auffällig ähnlich auf Seite 18: „Die
Notwendigkeit der Einbindung der neuen französischen Daten (1.000 Stationen)
und deutschen Daten (3.300 Stationen) war sachlich begründet. Eine räumlich
höher aufgelöste Klimatologie für Europa (gemäss Projektplan) mit einer Lücke
über Deutschland und Frankreich war nicht akzeptabel. Dem Beklagten wurde
anheim gestellt, ausreichende Teildatensätze, z.B. nur 500 Stationen zu
verwenden, wenn dies Zeit gespart hätte.“ Wahr
ist: Der
einzige Datensatz, den ich auf Basis der Daten des WZN erstellt und dem WZN
angeboten habe, ist ein globaler Datensatz - eine räumlich höher aufgelöste Klimatologie
für Europa gibt es nicht. Dieser Datensatz basiert auf ca. 5000 global
verteilten Stationen. Dabei ist die Abdeckung in Europa und Nordamerika
relativ hoch, in anderen Teilen der Erde zum Teil sehr niedrig. Dennoch hat
Dr. Bruno Rudolf mich aufgefordert, die neuen französischen Daten (1.000
Stationen) nachträglich einzubauen und klargestellt, dass er andernfalls den
Datensatz nicht als WZN-Produkt akzeptiert. Obwohl damit eine massive
räumliche Inhomogenität in den globalen Datensatz eingebaut wurde, habe ich
seiner Aufforderung Folge geleistet. Als diese Umarbeitung fertig war, hat er
mich erneut aufgefordert, eine Inhomogenität einzubauen, indem ich noch die
ca. 3.300 deutschen Stationen mitverwenden sollte. Ich habe klargestellt,
dass dies bedeutet, dass wir vortäuschen, global verteilt ca. 9.300 Stationen
zu verwenden, auch wenn fast die Hälfte der verwendeten Stationen in
Deutschland und Frankreich liegt. Ich habe unmissverständlich klargestellt,
dass ich dieses Vorgehen nicht vertreten kann. Er hat dennoch darauf
bestanden, die Datendichte in Deutschland deutlich zu erhöhen. Er hat mir
anheim gestellt, nur einen Teil der Stationen zu verwenden, wenn dies Zeit
gespart hätte. Ich habe ihm gegenüber daher klargestellt, dass es keine Zeit
spart, nur einen Teil der Stationen zu berücksichtigen, weil das bedeutete,
sich zu überlegen, wie viele und welche Stationen man berücksichtigt.
Daraufhin hat er angeordnet alle deutschen Stationen in das globale Produkt
einzubinden und sich klar dazu bekannt, dafür die volle Verantwortung zu
übernehmen. Nur unter dieser Bedingung habe ich diese Arbeit durchgeführt. Es
wurde dadurch keine bestehende Lücke geschlossen. Zwar war im Projektplan
eine höher aufgelöste Klimatologie für Europa vorgesehen (und hätte erstellt
werden können), wofür diese Daten sinnvoll hätten verwendet werden können,
jedoch wurde daran niemals gearbeitet. 7.
Mit Bezug auf die Anzahl der im VASClimO-Teilprojekt A erstellten Datensätze In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite 7:
„Anstelle der geplanten acht Datensätze wurden verschiedene
anwendungsorientierte Datensätze bereitgestellt.“ Seite
19: „Für den Niederschlag wurden drei neue Datensätze entsprechend des
Bedarfs in unterschiedlichen Anwendungsbereichen kreiert.“ Wahr
ist: Im
VASClimO-Teilprojekt A wurde ein Datensatz zur Verfügung gestellt. Dies geht
klar und eindeutig aus dem Abschlussbericht hervor. 8.
Mit Bezug auf die Absprache mit dem Projektleiter Prof. Schönwiese In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite 7:
„Die Vorgehensweise sowie andere das Projekt betreffende Probleme wurden
regelmäßig mit dem Projektleiter Prof. Schönwiese besprochen.“ Seite
19: „Wie bereits oben erläutert, wurde in diesem DEKLIM-Projekt der
Schwerpunkt auf den Niederschlag gelegt. Dies wurde auch in der
DEKLIM-Projektgemeinschaft kommuniziert und akzeptiert.“ Wahr
ist: Der
Projektleiter Prof. Schönwiese hat am 17.06.2005 folgende Email an den
Teilprojektleiter Dr. Rudolf gesendet: “ Lieber Herr Rudolf,
bisher habe ich auf die internen WZN-Dissonanzen eher zurückhaltend reagiert (trotz der damit für unser Projekt verbundenen gravierenden Nachteile), muss bei dieser Gelegenheit aber doch sehr deutlich darauf hinweisen, dass es wir es uns in unserem gemeinsamen DEKLIM-Projekt keinesfalls leisten können, nach dem Verzicht auf die Analyse von Tagesdaten, nun die Temperatur zu vernachlässigen. Es handelt sich nicht um eine Niederschlags-, sondern um ein Klimaprojekt! Und ich bitte daher um volle Unterstützung seitens des DWD.
Beste Grüße
Christian-D. Schönwiese
P.S. Zur Zeit bemühe ich mich darum, eventuell vom PIK lange Temperaturreihen zu bekommen. Wir sollten aber alle zugänglichen Quellen nutzen.
---------------------------------------------------------------------------- ---- Prof. Dr. Christian-D. Schönwiese J.W. Goethe-Universität * J.W. Goethe University Institut für Atmosphäre * Institute for Atmosphere und Umwelt and Environment Postfach 11 19 32 * P.O. Box 11 19 32 D-60054 Frankfurt a.M. (Germany) Phone: +49(0)69-798-23578 /-22321, Fax: -22482 e-Mail: schoenwiese@meteor.uni-frankfurt.de Homepage: http://www.geo.uni-frankfurt.de/iau/klima/
---------------------------------------------------------------------------- --- “ 9.
Mit Bezug darauf, dass Dr. Rudolf die im WZN verwendete Interpolationsmethode
verstanden habe In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
21: „Es wird unterstellt, dass Dr. Rudolf die vom WZN verwendete
Interpolationsmethode nicht verstanden habe. Sie sei unzutreffend
beschrieben. Dieser unzutreffenden Behauptung wird widersprochen. Tatsächlich
hat der nachbenannte Zeuge Methode und Analyseverfahren in vollem Umfang
verstanden.“ Wahr
ist: Dr.
Rudolf und andere haben in ihrem Artikel in der Meteorologische Zeitschrift
(1992) zwar die Formeln aus Shepard et al. (1968) richtig abgeschrieben. Ihr
Versuch, diese sinnvoll zu erklären ist jedoch grundlegend gescheitert. So
beschreiben sie z.B. „Zur
Schätzung der nicht durch Messwerte genau belegten Minima und Maxima der
räumlichen Verteilung werden die mit den vorhandenen Messwerten definierten
Gradienten im Niederschlagsfeld genutzt.“ und
weiter in der Legende zu Abbildung 4.2 „Skizze
zur gradientabhängigen Extrapolation im Analyseverfahren SPHEREMAP. Die rein
entfernungsgewichtete Interpolation ergäbe am Gitterpunkt anstelle des
erwarteten Maximum ein lokales Minimum.“ Shepard
hingegen weiß, dass er keine Aussagen über nicht durch Messwerte belegte
Maxima und Minima treffen kann. Er weiß auch, dass die Inverse-Distance
Methode, die er zu verbessern suchte, an Stationsorten die Steigung null
erzeugt, d.h. dass das interpolierte Feld durch jeden Beobachtungsdatenpunkt
horizontal verläuft (und dort eine hebbare Singularität aufweist). Deshalb
hat er ein Verfahren vorgeschlagen, dass an den Beobachtungspunkten nicht
horizontal verläuft und benutzt dazu die lokalen Gradienten. Niemals hat er
angestrebt oder beansprucht, dass mit diesem Verfahren „nicht durch Messwerte
genau belegten Minima und Maxima der räumlichen Verteilung“ geschätzt werden
können. Abbildung 4.2 im Artikel von Rudolf et al. belegt eindeutig, dass
dort das Verfahren grundsätzlich falsch beschrieben wird. SPHEREMAP (Shepards
Methode in Kugelkoordinaten) erzeugt ein lokales Minimum genau dort, wo
Rudolf et al. behaupten, es würde ein Maximum erzeugen. Diese grundsätzlich
falsche Beschreibung wurde im Jahr 2004 von Dr. Rudolf mündlich im WZN ohne
Widerspruch wiederholt. Ich gehe davon aus, dass Dr. Rudolf das Verfahren
„nur“ nicht verstanden hat. Die Alternative wäre, dass er es verstanden hat
und dennoch (also vorsätzlich) falsch beschreibt. Falls die Aussage des DWD
in diesem Punkt also richtig wäre, hätte Dr. Rudolf wiederholt und völlig
sinnlos gelogen. Das einzige Interpolationsverfahren, das im WZN verwendet
wird, und das wie gesagt grundsätzlich falsch beschrieben wird, wurde von
einem US-amerikanischen Wissenschaftler (Dr. David Legates) dort installiert. 10.
Mit Bezug auf den Wahrheitsgehalt des Projektabschlussberichts In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
19: „Der Abschlussbericht beschränkte sich auf die Darstellung
wissenschaftlicher Ergebnisse und beschreibt die Datensätze nur insoweit, wie
sie in Auswertungen eingeflossen sind.“ Seite
20: „Der Abschlussbericht enthält keinerlei Unwahrheiten.“ Wahr
ist: In
Abschnitt A1.2 (Qualität der Datengrundlage) des Abschlussberichts wird zwar
beschrieben, wie Daten getestet wurden, nicht aber, dass der
VASCLimO-Datensatz auf ungeprüften FAO-Langzeitmittelwerten beruht und etwa
4300 der 9300 verwendeten Stationsreihen keiner Kontrolle im WZN/Projekt
unterzogen wurden. Der Leser muss annehmen, dass das Produkt auf
qualitätskontrollierten Daten beruht. Ich habe
kein Wort des Abschlussberichts geschrieben. Ich habe den Bericht vor dessen
Veröffentlichung gelesen und grundlegend widersprochen. Ich habe vergeblich
darum gebeten an einer Überarbeitung beteiligt zu werden. Ich habe, nachdem
mir das nicht erlaubt wurde, eindeutig und unmissverständlich klargestellt,
dass ich nicht für eine Autorschaft dieses Berichtes in der vorliegenden Form
zur Verfügung stehe. Dennoch wurde ich als Autor angeführt. Die erste
Unwahrheit des Berichts findet sich demnach schon auf dem Einband. Der VASClimO-Datensatz
wurde nicht, wie im Abschlussbericht und in weiteren Berichten des WZN
ausgesagt, mittels Ordinary Kriging interpoliert. Wie Dr. Rudolf und mein
damaliger Kollege Dr. Beck wissen, basiert die Interpolation auf räumlichen
Strukturen der zeitlichen Korrelationen zwischen benachbarten Stationen. Um
diese Strukturen robust zu schätzen, sind weitere Zeitreihen, die nur das
Kriterium erfüllen mussten, über 15 Jahre verfügbar zu sein, verwendet
worden. Der Vorteil dieser Herangehensweise liegt darin, dass man außer dem
Interpolationsergebnis zahlreiche weitere Informationen erhält. So kann man
erkennen, wie viele Stationen regional nötig wären, um einen bestimmten
maximalen Fehler nicht zu überschreiten, man kann den lokalen
Interpolationsfehler angeben, man kann Stationen identifizieren, die nicht zu
ihrer Umgebung passen und v.a. man erhält eine deutlich repräsentativere
Interpolation, denn das Verfahren ist ein sog. best linear unbiased estimator
– blue. Zwar habe ich im WZN z.B. beim Besuch von Prof. Lutz Jäger und auch
außerhalb (auf Einladung in Wien) darüber vorgetragen. Jedoch gab es seitens
des WZN kein Interesse an dieser Arbeit und mir wurde von Dr. Rudolf nicht
erlaubt, an einem bereits begonnenen Manuskript darüber weiterzuarbeiten. Der VASClimO-Projekt
Abschlussbericht und andere Berichte des WZN enthalten neben vorsätzlichen
Täuschungen mehrere massive Unwahrheiten. Nach der Veröffentlichung des
Abschlussberichts habe ich immer wieder und bis heute versucht, die
Beteiligten davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, den Schaden für alle,
die Bruno Rudolfs Vorgehensweise nach außen vertuscht haben, so gering wie
möglich zu halten und gemeinsam nach Auswegen zu suchen. Diese Bemühungen
waren bisher erfolglos. 11.
Mit Bezug auf die Überprüfung des Projekts im DWD In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
18: „Die Beschwerden des Beklagte über WZN-Mitarbeiter, insbesondere über
Herrn Schneider, sowie nach Ablauf des Projektes über den Teilprojektleiter
Dr. Rudolf, wurden im DWD gründlich geprüft und zwar durch Herrn
Vent-Schmidt, dem damaligen Leiter Abt. Klima und Umwelt (2003), durch Frau
Bartels, der damaligen Leiterin Abt. Hydrometeorologie (2005) und durch Herrn
Dr. Thommes, damaliger Leiter des Geschäftsbereich Klima und Umwelt und
Mitglied des Vorstandes der Klägerin (2007). Das korrekte Verhalten der
Mitarbeiter der Klägerin wurde bestätigt.“ Wahr
ist: Ich habe
Herrn Vent-Schmidt, den damaligen Vorgesetzten Dr. Rudolfs, zusammen mit
Prof. Schönwiese, dem Projektleiter, erstmals im Jahr 2003 über den Verlauf
des Projektes per Email in Kenntnis gesetzt. Daraufhin hat Herr Vent-Schmidt
mir als einzige Reaktion und wiederum per Email untersagt, den Projektleiter
über Missstände im Teilprojekt A zu informieren. Meine zweite Beschwerde bei
ihm per Email wurde mit der Androhung disziplinarischer Maßnahmen quittiert.
Ich wurde nicht um weitere Informationen gebeten. Es fand kein
diesbezügliches Gespräch zwischen mir und Herrn Vent-Schmidt statt. Ich bezweifle,
dass Herr Vent-Schmidt auf dieser Grundlage „gründlich geprüft“ hat. Ich habe
Frau Dr. Bartels erstmals am 19.9.2005 über die Missstände im Projekt
informiert und mich entgegen der oben angegebenen Behauptungen des DWD schon
während der Projektlaufzeit und vor dessen Beförderung eindeutig über Dr.
Rudolf beschwert. Ein einstündiges Gespräch mit ihr hat bei mir den Eindruck
erweckt, als würde Sie meine Anschuldigungen nicht besonders ernst nehmen.
Jedenfalls schloss sie das Gespräch mit dem Rat ab, ich solle Bruno Rudolf
einfach nicht so ernst nehmen. Sie hat darauf verzichtet, in die von mir
angebotenen Unterlagen einzusehen. Mir liegt keine Information vor, aus der
hervorgehen würde, dass sie das Teilprojekt dennoch überprüft hat. Meine per
Email vorgetragene Beschwerde und die Antwort von Frau Dr. Bartels finden Sie
hier. Auch
Herr Dr. Thommes hat sich meiner Bitte folgend eine Stunde Zeit genommen,
meine Anschuldigungen anzuhören. Er hatte mir zugesagt, den Fall ordentlich
zu prüfen und mich über das Ergebnis innerhalb von 2 Monaten zu informieren.
Auch er hat darauf verzichtet, mich um Beweise meiner Aussagen zu bitten.
Sein abschließendes Urteil hat er mir per Email mitgeteilt. Folgende
Unterlagen lege ich hier vor: Mein
Brief an Dr. Thommes vom 19.7.2007 und die zugehörige Email. Dr.
Thommes‘ Einladung zu einem Gespräch mit der Ankündigung „die
Angelegenheit zu finalisieren“. Mein Dank
für das respektvolle Gespräch mit Herrn Dr. Thommes. Meine
Erinnerung nach Ablauf der vereinbarten Frist Das Antwortschreiben
mit dem Ergebnis der Überprüfung durch Dr. Thommes und der Aussage „Nachdem
ich mir nun ein umfassendes Bild von der Angelegenheit verschafft habe, sehe
ich keine Veranlassung, Herrn Dr. Rudolf bei der Durchführung des Projektes
Versäumnisse vorzuwerfen. Ich stelle vielmehr fest, dass nach allem, was ich
nun gehört und gelesen habe, das betreffende (Teil-)Projekt erfolgreich und
im Sinne des Auftraggebers abgeschlossen wurde.“ Meine Erwiderung
vom 15.20.2007. Dr. Thommes‘
abschließende Email mit den Worten „bitte verschonen
sie uns hinfort mit Ihren Briefen, die nur davon zeugen, daß Sie dringend
ärztliche Hilfe benötigen.“ Ich
bezweifle nach all dem, dass das Projekt im DWD gründlich geprüft wurde. 12.
Mit Bezug auf die Überprüfung des Projektes seitens des Projektträgers DLR
und des BMBF In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
20: „Das Projekt wurde vom Projektträger abgenommen. Nach zwei Einsprüchen
des Beklagten (zunächst bei dem Projektträger und dann beim BMBF) wurde das
Projekt jeweils noch mal geprüft und als abgenommen bestätigt.“ Wahr
ist: Ich habe
den Projektträger unmittelbar nach Einreichung also vor der Abnahme des
Abschlussberichts per Email und eingeschriebenen Brief über falsche Aussagen seitens
des WZN informiert. Darauf habe ich keine Antwort erhalten. Nachdem das
Projekt abgenommen war und der Deutsche Wetterdienst sich geweigert hat, die
Vorfälle intern aufzuarbeiten, habe ich mich gleichzeitig bei der DLR und
beim BMBF darüber am 3.8.2008 schriftlich
beschwert und am 11.11.2008 eine gemeinsame
Antwort erhalten. Dabei gibt Herr Dr. Schneider (DLR) an, den Vorgang
abschließend überprüft zu haben. Weiter trifft er folgende Aussagen:
„Sämtliche im Projekt geleisteten Arbeiten tragen eindeutig zu der im
Projektantrag gestellten Forschungsfrage bei. … Die Fragestellung ist
hochinovativ und bedarf einer komplexen Vorgehensweise. Das Projekt hat hier
einen wesentlichen Beitrag geleistet.“ Herr Dr. Schneider ist dabei auf keine
meiner Vorwürfe eingegangen. Er hat keine Beweise für meine Aussagen
eingefordert. Ich habe dem DLR daher am 27.11.2008 meine Vorwürfe
erneut und ausführlicher mitgeteilt, darauf aber keine weitere Reaktion
erhalten. 13.
Mit Bezug darauf, Dr. Bruno Rudolf hätte mir nicht untersagt, einen Fachartikel
über die Interpolation des VASClimO-Produktes fertig zustellen In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
16: „Der Teilprojektleiter Dr. Rudolf hat keinesfalls dem Beklagten
untersagt, an einem begonnenen Fachartikel über den zu erstellenden Datensatz
weiter zuarbeiten.“ Und
weiter „Richtig
ist: Der Entwurf des Fachartikels zu dem neuen Datensatz des Projektes wurde
von Dr. Beck und dem Beklagten bereits im Frühjahr 2006 fertiggestellt und
bei einer Fachzeitschrift eingereicht. Das Manuskript wurde im Review unter
einer Nachbesserungsbedingung und Wiedervorlage zurückgesandt. Nach dem
vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheiden des Beklagten aus dem Deutschen
Wetterdienstes zum 30. Juni 2006 zog er seine Bereitschaft zur Mitwirkung bei
der Überarbeitung des Manuskripts zurück.“ Wahr
ist: Das
Manuskript, das der DWD hier anführt, ist nicht das Manuskript zur
Interpolationsmethode, sondern zum Datensatz als Ganzes. Dieses Manuskript
geht zum Grossteil auf Dr. Beck zurück. Bevor dieses Manuskript erstellt
wurde, hatte ich jedoch ein Manuskript zur Interpolationsmethode begonnen, da
diese neu war. In einem Manuskript über den Datensatz als Ganzes konnte sie
nicht ausführlich diskutiert werden. Ich habe das rohe Manuskript an 4
potentielle Koautoren (Dr. Rudolf, Dr. Beck, Prof. Rubel und M. Kottek)
gesendet. Dr. Rudolf hat mir daraufhin verboten, weiter an dem Manuskript zu
arbeiten und mich aufgefordert, mich stattdessen in ein mir neues
Arbeitsgebiet (Köppenklimatologie), das nicht zur Erfüllung der Aufgaben im
Projekt diente, einzuarbeiten. Sein Angebot war, dass ich dann Hauptautor des
daraus resultierenden Artikels sei. Ich habe mich dieser Anordnung nur unter
der eindeutigen Zusage, dass Dr. Rudolf dafür die Verantwortung übernimmt,
gebeugt. Ich habe nicht freiwillig darauf verzichtet, meine Arbeit zu
veröffentlichen. 14.
Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte mir nicht empfohlen, meinen Beruf
als Meteorologe und Wissenschaftler aufzugeben In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
17: „Der Beklagte Dr. Grieser thematisierte in Gesprächen immer wieder die
Frage nach einer Beschäftigung im DWD nach Ende des Projekts. Dies war auch
an dem vom Beklagten genannten Termin der Fall. … Das Gespräch fand unter
vier Augen statt. Dr. Grieser beklagte, dass das Projekt ja in einem Jahr
auslaufe und er noch nicht absehen könne, wo er danach bleibe. Dr. Rudolf hat
ihn darauf hingewiesen, in diesem Zeitraum einige Ausschreibungen des DWD zu erwarten
wären, auf die er sich bewerben könne und solle. Der Beklagte fand das zu
unsicher und sprach von drohender Arbeitslosigkeit. Dr. Rudolf hat in bester
Absicht auf die Möglichkeit hingewiesen, in diesem Fall nach Projektende
vorübergehend eine andere Beschäftigung anzunehmen und sich aus dieser
Position heraus auf Stellenausschreibungen im Meteorologiebereich zu
bewerben. Der Beklagte war offensichtlich der Ansicht, Dr. Rudolf könne und
müsse ihm eine Einstellung im DWD ermöglichen.“ Wahr
ist: Ich war
niemals der Ansicht, Dr. Rudolf könne oder müsse mir eine Einstellung im DWD
ermöglichen. Ich habe vor der Abteilung Klima und Umwelt und im Beisein des
heutigen Präsidenten des DWD klargestellt, dass Projektwissenschaftler etwas
nach außen Sichtbares leisten müssen, damit sie sich nach Projektende auch
außerhalb des DWD erfolgreich auf wissenschaftliche Stellen bewerben können.
In dem oben genannten Gespräch habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein
Vertrag mit dem DWD (im Gegensatz zu den Aussagen des DWD) ein halbes Jahr
später endete. Das Projekt wurde erst später aufgrund von unhaltbaren Zusagen
von Prof. Schönwiese an den Projektträger von diesem um ein halbes Jahr
verlängert. Mir wurde niemals von Dr. Rudolf empfohlen, mich auf
Ausschreibungen des DWD zu bewerben. Ich wurde niemals darauf hingewiesen,
nach Projektende vorübergehend eine andere Beschäftigung anzunehmen. Am
15.9.2005 hat Dr. Rudolf mir empfohlen, mich nach dem Ende des Projektes auf
eine Referendariatsstelle als Lehrer an Gymnasien zu bewerben und die
Meteorologie und die Wissenschaft damit endgültig zu verlassen. Ich habe
unverzüglich seine Vorgesetzte
Frau Dr. Bartels und den Projektleiter
Prof. Schönweise darüber informiert. Ich habe nicht immer wieder sondern
nie die Frage nach einer Beschäftigung im DWD thematisiert, denn ich habe
mich in dem Projekt mit den mir zugeteilten Aufgaben offenkundig unwohl
gefühlt. Zu Beginn des Projektes hat Dr. Rudolf mir dies jedoch in Aussicht
gestellt. Ich habe Dr. Rudolf allerdings immer wieder darauf aufmerksam
gemacht, dass er die Verantwortung für seine Anweisungen übernehmen müsse. Einige
diesbezügliche Emails: Herr
Schönwieses Antwort vom 20.9.2005 Im Anschluss
an diese Kommunikation wurde mein Arbeitsplatz vom WZN an die Universität
Frankfurt verlegt. 15.
Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte auf eine Autorschaft im AR4 des
IPPC zu meinen Gunsten verzichtet In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
18: „Auch der IPCC-Nominierungsvorschlag von dem Beklagten wurde durch Dr.
Rudolf maßgeblich unterstützt. Dr. Rudolf hatte selbst als WZN-Leiter eine
Einladung, sich aber gegenüber der DWD-Leitung für eine Teilnahme des
Beklagten eingesetzt.“ Wahr
ist: In
Deutschland obliegt die Nominierung der IPCC-Autoren dem Bundesministerium
für Umwelt. Mir ist nicht bekannt, dass Dr. Rudolf nominiert worden wäre. Das
ist allerdings leicht nachprüfbar. Eine Einladung, bei den IPCC
Assessment-Reports als Autor mitzuschreiben, können nur die IPCC Coordinating
Lead Authors aussprechen. Sie wählen dabei Personen aus den nationalen
Nominierten aus. Die DWD-Leitung wäre sicher der falsche Ansprechpartner, um
sich für eine Nominierung oder Teilnahme einzusetzen bzw. zu Gunsten eines anderen zu
verzichten.. Unabhängig
davon wurde ich vom IPCC-Beauftragten der Bundesregierung (Dr. Kühr) gefragt,
ob ich an einem Workshop über Extreme und Klimawandel des IPCC teilnehmen möchte.
Die Kosten hätte das Bundesministerium für Umwelt übernommen. Dies wurde mir
vom DWD zunächst verboten. Dann jedoch hat mir der DWD nicht nur erlaubt, an
diesem Treffen teilzunehmen, sondern mir diese Teilnahme auch bezahlt. Es ist
nicht auszuschließen, dass der DWD bei der Suche nach Teilnehmern zu dieser
Veranstaltung, die nicht im Zusammenhang mit dem 4. Assessment Report des
IPCC stand, auch Dr. Rudolf ins Spiel gebracht hat. 16:
Mit Bezug auf die Aussage, dass entgegen dem Antrag im VASClimO-Projekt auf
andere Variable als den Niederschlag verzichtet wurde um Doppelarbeit zu
vermeiden In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
20: „Auf die Analyse des Luftdrucks wurde verzichtet, da inzwischen
Luftdruckfelder der ERA40-Reanalysen des Europäischen Zentrums für
mittelfristige Wetterprognosen verfügbar sind. CRU in Norwich England stellt
Rasterdaten für weitere Parameter zur Verfügung. Vor diesem neuen Hintergrund
und unter Berücksichtigung des DEKLIM-Bedarfs wurde auf Doppelarbeit
verzichtet, so dass die Projektarbeit auf den Niederschlag konzentriert
werden konnte.“ Und
weiter: „Die
Behauptung, dass die Ziele des Teilprojekts nicht im Ansatz erfüllt worden,
wären wird als unzutreffend zurückgewiesen. Die für diese Behauptung
angeführten Belege sind nicht stichhaltig. Sie wiederholen die auf den Seiten
2 bis 9 mehrfach vorgebrachten Kritikpunkte, die im Wesentlichen durch eine
Stellungnahme des DWD entkräftet wurden.“ Wahr
ist: Ziel des
VASClimO-Teilprojektes A war die Erstellung von acht auf Beobachtungen
beruhenden Rasterdatensätzen. Dabei sollte besonderer Wert auf Homogenität
und Vollständigkeit der Beobachtungszeitreihen gelegt werden. Hintergrund
war, dass nur auf solche Weise generierte Rasterdatensätze eine zuverlässige
Abschätzung der beobachten Klimavariabilität und des beobachteten
Klimawandels erlauben. Die international verfügbaren globalen
Rasterdatensätze, die auf zeitlich lückenhaften und inhomogenen
Beobachtungsreihen basieren, erlauben das nicht. Dass die CRU
Rasterdatensätze von Temperatur, Niederschlag und einer Reihe anderer
meteorologischer Beobachtungsdaten zur Verfügung stellt, war kein neuer
Hintergrund sondern allen Beteiligten lange (vor Projektbeginn) bekannt. Ziel
des Projektes war es, Datensätze zu erzeugen, die nicht die Schwächen dieser
Datensätze aufweisen. Von unnötiger Doppelarbeit kann also keine Rede sein.
Die VASClimO-Datensätze sollten ein wesentlicher Beitrag Deutschlands zur
internationalen Klimaforschung sein. Damit, dass am Ende des fünf Jahre
umfassenden und mit zwei promovierten Wissenschaftlern besetzten
Forschungsprojektes nur einer der acht Datensätze zur Verfügung stand und
keine wissenschaftliche Veröffentlichung erstellt wurde, sind die Ziele des
Projektes eindeutig nicht erreicht worden. 17:
Mit Bezug auf die Aussage, Dr. Rudolf hätte mich nicht angewiesen, mich in
ein neues für das Projekt nicht relevantes Arbeitsgebiet einzuarbeiten In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite
16: „Dr. Rudolf hat den Beklagten auch nicht angewiesen, sich in ein neues
Arbeitsgebiet einzuarbeiten.“ Seite
17: „Die vom Beklagten angeführte „Köppenklimatologie“ beruht auf der
weltweiten Verteilung des mittleren Niederschlags und der Lufttemperatur und
beschreibt die räumliche Lage der Klimazonen. Sie ist als Kartendarstellung
in fast allen geographischen Atlanten enthalten. Wissenschaftler aus Wien,
Prof. Rubel und sein Doktorand Hr. Kottek, planten eine solche Karte neu zu
berechnen auf der Basis von Niederschlags- und Temperaturdaten. Die dort
eingeplanten Niederschlagsdaten hatten nicht die Qualität wie die inzwischen
vom DEKLIM-Projekt bereitgestellten Daten. Der Zeuge Dr. Rudolf hat auf die
Verwendung dieser DEKLIM-Daten hingewirkt. Daraufhin wurde ein gemeinsames
Treffen in Offenbach vereinbart und über eine mögliche gemeinsame Publikation
diskutiert. Die wesentliche Arbeit wäre von den Wiener Kollegen geleistet
worden. Auf dem Treffen stellte der Beklagte den Anspruch als Erstautor
genannt zu werden. Diese Forderung führte zu dem Wunsch der Wiener Kollegen
nach einem signifikanten Beitrag aller Beteiligten. Schließlich haben sich
die Beteiligten geeinigt und es sind zwei Publikationen daraus entstanden.
Diese Arbeit stand durchaus im DEKLIM-Kontext.“ Wahr
ist: Die
Wiener Kollegen hatten nicht geplant, eine Köppenklimatologie zu erstellen,
sondern hatten dies bereits auf der Grundlage der Daten der CRU getan und ein
Manuskript aufgesetzt. Dr. Rudolf hat mich aufgefordert, dieses Manuskript
als Hauptautor zu übernehmen und die Rechnungen mit den
VASClimO-Niederschlagsdaten neu zu erstellen und zu diesem Zweck meine Arbeit
an einem Manuskript über die Interpolationsmethode des VASClimO-Datensatzes
einzustellen. Die
Köppenklimatologie basiert auf Langzeitmitteln. Je mehr
Stationslangzeitmittel man verwendet, um so besser wird die räumliche
Repräsentanz. Der VASClimO-Datensatz basiert vorsätzlich auf einem kleinen
Stationskollektiv mit hohem Anspruch an zeitlicher Vollständigkeit und
Homogenität. Er ist speziell designt, um zeitliche Änderungen zu analysieren.
Er ist damit weit weniger brauchbar für eine Köppenklimatologie als der
ursprünglich verwendete und umfangreichere CRU-Datensatz oder eine
Langzeitklimatologie aufgrund der Daten der WZN-Datenbank. Da mein
Vorgesetzter, Dr. Bruno Rudolf mir zugesagt hat, die volle Verantwortung für
seine Anweisung zu übernehmen, habe ich mich ihr gebeugt und auf der Basis
der CRU-Temperaturdaten und der VASClimO-Niederschlagsdaten, die in diesem
Fall (der Langzeitmittelung) fast ausschließlich durch die ungeprüften
Langzeitmittel der FAO bestimmt sind, eine weltweite Köppenklimatologie
erstellt. Um der
Verwendung des VASClimO-Niederschlagsdatensatzes für die Köppenklimatologie
Sinn zu geben und den Artikel nicht auf den wenig erkenntnisbringenden Inhalt
der Neuberechnung einer bereits existierende Klimatologie (also unnötige
Doppelarbeit) zu reduzieren, habe ich die Köppenklimatologie für zwei 25
Jahre umfassende Zeiträume berechnet. Die Differenz der Ergebnisse, charakterisiert
die Flächenhaftigkeit einer Klimaänderung und zeigt Regionen, die eine
Umwandlung von einer in eine andere Klimazone erfahren haben. Nachdem diese
Rechnungen abgeschlossen waren, wurde gemeinsam ein neues Manuskript
angefertigt. Während der gesamten Zeit der Erstellung des Manuskripts bin ich
als Hauptautor geführt worden. Erst danach kam es zu dem oben genannten
Treffen in Offenbach. Dabei hat Prof. Rubel zu meiner Überraschung sehr klar
darauf bestanden, dass sein Doktorand, der damit kumulativ promovieren
wollte, nun wieder Hauptautor sein müsse. Zu diesem Zeitpunkt habe ich
erstmals erfahren, dass Dr. Rudolf mich zum Hauptautor ernannt hat, ohne dies
mit den Wiener Kollegen abzusprechen. Die Information, dass ich Hauptautor
des neuen Manuskripts war, lag den Wiener Kollegen zu diesem Zeitpunkt schon
über mehrere Wochen vor. Ihr wurde vor Fertigstellung des Manuskripts nicht
widersprochen. Da ich unter anderem wegen der Zusage, Hauptautor dieses
Artikels zu sein, darauf verzichtet hatte, an dem Skript zur
Interpolationsmethode weiterzuarbeiten, habe ich darauf bestanden, dass diese
Zusage nun erfüllt wird. Andererseits ist auch Prof. Rubel nicht von seiner
Position abgewichen. Er hat schließlich den Kompromiss vorgeschlagen, dass
zwei Artikel erstellt werden sollten. Ein kurzer mit Herrn Kottek als
Hauptautor, der nur die Neuberechnung der Klimatologie umfasst und ein
ausführlicherer, der die Klimaänderung diskutiert. Der erste Artikel wurde
bei der Meteorologische Zeitschrift eingereicht und vom Herausgeber (Prof.
Hantel, mit dem Prof. Rubel schon eng zusammengearbeitet hat) schnell
veröffentlicht. Der zweite Artikel wurde eingereicht und zurecht abgelehnt,
da die gleiche Arbeit Jahre zuvor von Prof. Fraedrich et al. veröffentlicht
wurde. Es war
definitiv eine Fehlentscheidung, der Anweisung Dr. Rudolfs, mich in ein mir
neues Arbeitsgebiet einzuarbeiten, anstatt Projektarbeit zu leisten,
nachzugeben, auch wenn mein Arbeitsvertrag eindeutig klarstellte, dass ich
seinen Anweisungen Folge zu leisten hatte. Richtig ist die Aussage „Diese
Arbeit stand durchaus im DEKLIM-Kontext“. Beides hatte mit Klimatologie zu
tun. Zur Erfüllung der Projektziele des VASClimO-Projektes gab es jedoch
keinen Zusammenhang. Das fünf Jahre umfassende und mit zwei promovierten
Wissenschaftlern besetzte Forschungsprojekt endete ohne eine einzige
wissenschaftliche Veröffentlichung. 18:
Mit Bezug auf die Relevanz der langjährigen Tätigkeit der
Projektwissenschaftler im Sinne der Projektziele In
seinem Schreiben an das Landgericht Bonn vom 28.1.2010 schreibt der DWD: Seite 5:
„Bedarfsanalysen hatten ergeben, dass eine Anzahl von 40.000 Stationen
weltweit anzustreben ist. Dies wurde durch das DEKLIM-Projekt erreicht.“ Wahr
ist: Die
Bedarfsanalysen des WZN ignorieren lokale klimatische Gegebenheiten, d.h. die
geforderte Stationsdichte wird unabhängig vom lokalen Klima und der lokalen
räumlichen und zeitlichen Klimavariabilität geschätzt und ist somit selbst
für Laien sehr fragwürdig. Neuere und bessere Schätzungen waren dem WZN
verfügbar, wurden jedoch ignoriert. Entsprechend obiger Aussage wurde es im
Projekt vorgezogen, für einen kurzen Zeitraum viele Stationen einer Variablen
verfügbar zu machen (über 35.000 für 7 Jahre), anstatt den Projektzielen
folgend für einen langen Zeitraum möglichst homogene und lückenlose
Zeitreihen zu erstellen. 19. Mit Bezug darauf, dass Bruno Rudolf beide Projektangestellte im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt habe Seite 17: „Dr. Rudolf hat während der gesamten Projektlaufzeit beide Projektangestellten im Rahmen aller Möglichkeiten unterstützt.“ Wahr
ist: Bruno
Rudolf hat mich über Jahre immer wieder angewiesen, Zeitreihen ausschließlich
mit dem Lademodul des WZN in die Datenbank zu laden, obwohl er immer wieder
darauf hingewiesen wurde, dass dies sehr fehleranfällig und zeitraubend ist
und insbesondere bei bereits eindeutig zugeordneten Daten keinen positiven
Einfluss auf die Qualität haben kann (s. Punkt 2). Bruno
Rudolf hat die Installation irgendeiner Programmiersprache auf meinem
Dienstrechner strikt verweigert. Er hat mir wissentlich jede Unterstützung
verweigert, mehr als 100mB Speicherplatz auf dem Großrechner zu erhalten (s.
Punkt 4 und 5). Auch die Installation kostenloser Grafiksoftware hat mir
Bruno Rudolf untersagt. Ich habe sämtliche den Datensatz betreffenden
Abbildungen daher auf meinem privaten Laptop erstellen müssen. Bruno
Rudolf hat mich angewiesen, mehrfach massive räumliche Inhomogenitäten in den
vorliegenden Datensatz einzuarbeiten (s. Punkt 6). Bruno
Rudolf hat mir nicht erlaubt, an einer bereits begonnen gemeinsamen
Veröffentlichung über die Interpolation der Daten weiterzuarbeiten (s. Punkt
13). Er hat mich stattdessen aufgefordert, mich in ein mir völlig fremdes
Forschungsgebiet einzuarbeiten, das nicht im Zusammenhang mit den
Projektzielen stand (s. Punkt 17). Bruno
Rudolf hat sich geweigert, meiner Bitte, mir die Langzeitmittelwerte des WZN
zur Verfügung zu stellen, nachzukommen. Ich musste deshalb auf die
ungeprüften Werte der FAO ausweichen (s. Punkt 3 mit Bezug auf S. 15 des oben
angegebenen Schriftsatzes). 20.
Mit Bezug darauf, dass eine Zusammenarbeit mit mir schwierig erscheine Seite
22: „Die Zusammenarbeit auf menschlicher Ebene wurde als schwierig
empfunden.“ Wahr
ist: Ich kann
mich an keine Zusammenarbeit mit Dr. Rudolf erinnern; wohl aber daran, dass
ich seine Anweisungen zu befolgen hatte. Falls das Zitat den Anschein
erwecken sollte, es sei auf menschlicher Ebene schwierig mit mir zusammen
zuarbeiten, stelle ich hiermit folgendes klar: Zahlreiche Kollegen, die eng
mit mir zusammengearbeitet haben (z.B. Dr. Andreas Walter, jetzt DWD; Dr. Tim
Staeger, jetzt Hessischer Rundfunk; Dr. Silke Trömel, jetzt Akademische Rätin
an der Uni Bonn, Dr. Christoph Beck, jetzt Akademischer Rat an der Uni
Augsburg), haben sich oft mehrfach dafür entschieden, gemeinsam mit mir
Urlaubsreisen zu unternehmen. Mein Vorgesetzter bei der FAO, Dr. Rene Gommes,
hat mit mir gemeinsame Bergtouren und Wochenendausflüge unternommen und mich,
nachdem meine wissenschaftliche Laufbahn durch das VASClimO-Projekt beendet
war, eingeladen, wieder in seiner Arbeitsgruppe zu arbeiten. Abschließend
möchte ich den Anschuldigungen, die die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch den Deutschen Wetterdienst, vertreten durch dessen Präsident Wolfgang
Kusch aufgrund der massiv falschen Zeugenaussagen von Dr. Rudolf (und
teilweise auch seinen beruflich Untergebenen) vor dem Landgericht Bonn gegen
mich vorgebracht hat, ein Zitat von Erzbischof Robert Zollitsch
entgegensetzen: „Man kann
Menschen durch falsche Beschuldigungen geistig umbringen“ Jürgen
Grieser, London im Mai 2010. Nachtrag:
Am
21.5.2010 hat mir der DWD per Fax
mitgeteilt, dass meine oben gemachten Aussagen unwahr seien. Ich wurde „bei
Vermeidung gerichtlicher Schritte“ aufgefordert, bis Ende Mai eine
unterschriebene Verzichtserklärung zurückzusenden, entsprechend derer ich auf
meine wahren Aussagen verzichte und andernfalls 5000 EU Konventionalstrafe zu
zahlen hätte. Meine Antwort mit
der Bitte um ein klärendes Gespräch erfolgte am selben Tag. Daraufhin habe
ich bis heute keine Reaktion vom DWD erhalten. |