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Die Bedingung
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die für stationäre
Prozesse mit langem Gedächtnis erfüllt sein muß, ist praktisch nicht
meßbar, da für große immer schlechter schätzbar
wird und für
nicht mehr beobachtbar ist. Andererseits
interessiert man sich ja auch eher für ein Gedächtnis auf bestimmten
Zeitskalen, als für die Frage, ob das Gedächtnis eines Prozesses
tatsächlich unendlich weit reicht.
Im allgemeinen begnügt man sich damit, zu testen, ob die
Autokorrelationsfunktion für die Werte von , für die
sie gut schätzbar ist, proportional zu mit ist, d.h., daß
die zu untersuchende Zeitreihe eine Realisation eines FIWN-Prozesses ist.
Man muß dabei aber auch beachten,
daß z.B. bei einem AR(1)-Prozeß proportional zu
ist. Zwischen diesen beiden Fällen muß man z.B.
unterscheiden können.
Dies kann man durch Logarithmieren erreichen. Im Fall des AR(1)-Prozesses
folgt nämlich
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während im Fall des FIWN gilt
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Das bedeutet, daß sich bei der Realisation eines FIWN-Prozesses
im Log-Log-Plot eine Gerade ergibt, während beim AR(1)-Prozeß
linear von abhängt.
Für den FIWN-Prozeß ist
. Falls nun
wird, wird der Prozeß mit langem Gedächtnis instationär.
Der Begriff Autokorrelationsfunktion verliert dann seine Bedeutung.
Man erkennt das auch daran, daß
für keinen Sinn macht.
Stattdessen ist die aus einer vorliegenden Zeitreihe geschätzte
Autokorrelationsfunktion dann instationär. Zumindest das kann man dann
zeigen, um zu sehen, daß die geschätzte Autokorrelationsfunktion in diesem
Fall kein brauchbares Werkzeug ist. Viel problematischer erscheint es mir
jedoch, daß in diesem Fall auch die Definition eines Prozesses mit
langem Gedächtnis zusammenbricht (s. Abschnitt 3.1).
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ich
2000-01-25